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er aber über das Kapital aus der Versicherung jederzeit verfügen kann

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 BV 03.1439 vom 27.09.2005

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe, der Einsatz einer Kapitallebensversicherung ist im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt zulässig, auch wenn sie vom Hilfesuchenden zur Alterssicherung, bestimmt ist, er aber über das Kapital aus der Versicherung jederzeit verfügen kann, zur Frage der darlehensweisen Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unter dem Gesichtspunkt der Härteregelung
Stichwort:er aber über das Kapital aus der Versicherung jederzeit verfügen kann
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 BV 03.1439




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