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Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 183/97 vom 16.09.1998

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost
Schlagworte:Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin
Stichwort:Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin
Leitsatz:Leitsätze:

1. Es widerspricht billigem Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB, wenn der Arbeitgeber den Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin auf mehr als zwei Jahre zurückliegende Vorfälle stützt, die er seinerzeit abgemahnt hat.

2. Für eine weiterhin nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach § 24 BAT-O besteht nach mehr als vier Jahren regelmäßig kein sachlicher Grund mehr.

Aktenzeichen: 5 AZR 183/97
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 16. September 1998
- 5 AZR 183/97 -

I. Arbeitsgericht
Leipzig
- 15 Ca 13248/95 -
Urteil vom 22. Juli 1996

II. Sächsisches
Landesarbeitsgericht
- 9 Sa 902/96 -
Urteil vom 12. Februar 1997
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 183/97




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