JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost |
| Schlagworte: | Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin |
| Stichwort: | Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Es widerspricht billigem Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB, wenn der Arbeitgeber den Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin auf mehr als zwei Jahre zurückliegende Vorfälle stützt, die er seinerzeit abgemahnt hat. 2. Für eine weiterhin nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach § 24 BAT-O besteht nach mehr als vier Jahren regelmäßig kein sachlicher Grund mehr. Aktenzeichen: 5 AZR 183/97 Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - I. Arbeitsgericht Leipzig - 15 Ca 13248/95 - Urteil vom 22. Juli 1996 II. Sächsisches Landesarbeitsgericht - 9 Sa 902/96 - Urteil vom 12. Februar 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 183/97 | |
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