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Entziehung einer Gemeinschaftslizenz für grenzüberschreitenden Güterverkehr

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 A 15/09 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:GüKG, VO EWG 881/92
Schlagworte:Entziehung einer Gemeinschaftslizenz für grenzüberschreitenden Güterverkehr
Stichwort:Entziehung einer Gemeinschaftslizenz für grenzüberschreitenden Güterverkehr
Leitsatz:1. Die Verletzung des Anhörungserfordernisses gem. § 3 Abs. 5 a GüKG ist als Verfahrensfehler nur dann beachtlich, wenn der Verwaltungsakt dadurch nicht nichtig wird oder eine andere Entscheidung in der Sache ergehen kann.

2. Ist eine Berufszugangsvoraussetzung nachträglich entfallen, ist eine Gemeinschaftslizenz gemäß Art. 8 Abs. 2 VO EWG 881/92 zwingend zu entziehen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 A 15/09




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