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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 ME 354/06 vom 21.11.2006

Rechtsgebiete:FeV, StVG
Schlagworte:Eignung, charakterliche, Eignungsmangel, Fahreignung, Fahrerlaubnis, Entziehung der, Punktsystem
Stichwort:Entziehung der
Leitsatz:Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs können sich aus der erheblichen oder wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in einem solchen Fall gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen, auch wenn die Verkehrsverstöße mit (nur) sieben Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen sind und deshalb Maßnahmen nach dem Punktsystem des § 4 Abs. 3 StVG (noch) nicht ergriffen werden können.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 354/06




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