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Entwicklungsgebot

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 B 293/09 vom 13.07.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Schlagworte:Entwicklungsgebot, Abwägung
Stichwort:Entwicklungsgebot
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 293/09



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 216/08 vom 23.12.2008

Rechtsgebiete:LSA-LPIG, ROG
Schlagworte:Abwägung, Entwicklungsgebot, Erschweren, Ermessensentscheidung, In Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung, Konzept, gesamträumliches, Unmöglichmachen, Untersagungsverfügung
Stichwort:Entwicklungsgebot
Leitsatz:1. Bei der Frage, ob eine landesplanerische Untersagungsverfügung rechtmäßig erlassen werden kann, bedarf es keiner abschließenden Prüfung, ob der in Aufstellung befindliche Regionale Entwicklungsplan in seinen einzelnen Festlegungen von einer gerechten Abwägung getragen sein wird. Eine umfassende antizipierte Normenkontrolle der Rechtmäßigkeit der Planung findet nicht statt.

2. Um das Vorliegen eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA verneinen zu können, muss die Planung von vornherein mit evidenten, im weiteren Planverfahren nicht heilbaren Mängeln behaftet sein.

3. Ein anderer Maßstab gilt auch dann nicht, wenn das Planungsverfahren weit fortgeschritten und der Regionale Entwicklungsplan bereits beschlossen, aber noch nicht bekannt gemacht worden ist; denn der Planungsträger hat die Möglichkeit, bestimmte noch auftretende Mängel bis zur Bekanntmachung des Plans zu beheben und eine erneute Abwägungsentscheidung zu treffen.

4. Die Verkleinerung des Plangebiets durch Gesetz stellt das erforderliche gesamträumliche Konzept für die Nutzung der Windenergie nicht schon deshalb in Frage, weil sich dadurch das Verhältnis von Positiv- und Negativflächen verändert.

5. Die Ausweisung von Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Nutzung der Windenergie widerspricht nicht dem Entwicklungsgebot des § 6 Abs. 1 LPlG LSA i. V. m. Nr. 3.5a LEP LSA.

6. Die Frage, wann im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA zu befürchten ist, dass die Verwirklichung eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird, ist vom jeweiligen Konkretisierungsgrad der Planung abhängig. Es müssen (nur) konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Vorhaben bzw. die Bauleitplanung der Planung widerspricht, die gesichert werden soll.

7. Da mit der Untersagungsverfügung die Planung und damit auch die Abwägungsentscheidung nur gesichert werden sollen, müssen bei der Ermessensentscheidung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA nicht - nochmals oder vorab - dieselben Gesichtspunkte abgewogen werden wie bei der Abwägungsentscheidung selbst.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 216/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10193/08.OVG vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO, GG
Schlagworte:Normenkontrolle, Bebauungsplan, Normenkontrollantrag, Parkplatz, Parkplatzzufahrt, Straßenanbindung, Eigentum, Eigentümer, Eigentumsbetroffenheit, Eigentumsinanspruchnahme, Flächeninanspruchnahme, Grundstück, Grundstücksfläche, Wertverlust, Trassenführung, Abwägungsentscheidung, Abwägung, Erforderlichkeit, Alternative, Alternativprüfung, Alternativlosigkeit, Bauleitpläne, städtebauliche Entwicklung, Städtebaupolitik, Verkehrsentlastung, Ermessen, Ermessensgrenze, Ermittlungspflicht, Abwägungspflicht, Abwägungsmaterial, Westumgehung, Umgehungsstraße, Entwicklungsgebot, Verfahrensnorm, Abwägungsgebot, Inhaltsbestimmung, Allgemeinwohlbelange, Allgemeinwohl, Privatnützigkeit, Flächenbedarf, Verbindungsstraße, Parkplatzausweisung, Bürgerbeteiligung, Verkehrserschließung, private Belange, Unwirksamkeit, Baurecht, Bauplanungsrecht
Stichwort:Entwicklungsgebot
Leitsatz:Zu den Ermittlungs- und Bewertungspflichten gemäß § 2 Abs. 3 BauGB bei Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben im Rahmen der Bauleitplanung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10193/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11217/07.OVG vom 09.04.2008

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO
Schlagworte:Bebauungsplan, Raumordnungsplan, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Vorrang, Ausschlussfläche, Konzentrationsfläche, Konzentrationszone, Konzentrationsplanung, Konzentrationswirkung, Abwägung, Konkretisierung, städtebaulicher Belang, Windenergieanlage, Höhenbeschränkung, Biotop, Biotopkartierung, Abstand, Abstandsfläche, Feinsteuerung, Schallemissionspegel, Zaunwert, Nennleistung, Entwicklungsgebot
Stichwort:Entwicklungsgebot
Leitsatz:1. Ein Bebauungsplan ist nicht den Zielen der Raumordnung angepasst, wenn er ohne überzeugende Gründe die Errichtung von Windenergieanlagen für etwa ein Drittel der Fläche ausschließt, die im regionalen Raumordnungsplan als Konzentrationszone für Windenergienutzung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dargestellt ist.

2. Die durch die Ausweisung im regionalen Raumordnungsplan eingetretene Konzentrationswirkung verleiht der Windenergienutzung grundsätzlich Vorrang, den die Bauleitplanung zu respektieren ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11217/07.OVG


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