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Entwicklungsflächen für Verkehrsflughafen als Ziel

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 N 04.217 vom 17.11.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, ROG, BayLplG
Schlagworte:Normenkontrolle, Raumordnende Planung, Entwicklungsflächen für Verkehrsflughafen als Ziel, Vorranggebiet, Möglichkeit einer Rechtsverletzung, Adressat der Landesplanung, parzellenscharfe Erfassung, Nutzungsbeschränkungen, einfacher Bebauungsplan, Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, Planrechtfertigung, Abwägung, Typisierung von Belangen, nachvollziehbare Abwägung
Stichwort:Entwicklungsflächen für Verkehrsflughafen als Ziel
Leitsatz:1. Auch die parzellenscharfe Festlegung eines Vorrangsgebiets (für die weitere Entwicklung eines Verkehrsflughafens) verletzt den hiervon betroffenen Eigentümer eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks nicht in seinen Rechten i.S.v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO

2. Zu den Anforderungen an die Abwägung von Zielen der Raumordnung.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 N 04.217




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