JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entwicklungsbereich
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Entwicklungsbereich, erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten, besondere Bedeutung, Enteignung |
| Stichwort: | Entwicklungsbereich |
| Leitsatz: | 1. Ein erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten im Sinne des § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist gegeben, wenn die Nachfrage das Angebot aus strukturellen Gründen längerfristig deutlich übersteigt. Allgemeine konjunkturelle Entwicklungen oder Schwankungen im Wohnungsmarkt reichen zur Begründung nicht aus. Bundesweite oder große Teile des Bundesgebiets betreffende Entwicklungen können für sich genommen einen erhöhten Bedarf für den maßgeblichen Bereich nicht begründen. 2. Ein derartiger erhöhter Bedarf muss sich nicht allein auf das Gebiet der einzelnen Gemeinde erstrecken. Er ist nicht deswegen zu verneinen, weil ein derartiger Bedarf auch in einer Nachbargemeinde besteht. Er wird auch nicht allein dadurch in Frage gestellt, dass der in einer Region vorhandene Bedarf ebenso mit einer Maßnahme in einer anderen Gemeinde dieser Region befriedigt werden könnte. 3. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme steht mit dem Erfordernis des Wohls der Allgemeinheit nicht im Einklang, wenn sie mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung einschließlich der Regionalplanung nicht vereinbar ist. 4. Wenn ein erhöhter Bedarf an Wohnstätten besteht und die Schaffung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordert, ist es unbedenklich, wenn sich die Planung nicht nur auf die Flächen für Wohnstätten beschränkt, sondern zugleich ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten befriedigt werden soll, dem isoliert betrachtet möglicherweise nicht das für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gebotene Gewicht zukommen würde. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 7.01 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Entwicklungsbereich, Gesamtmaßnahme, räumliche Aufteilung, Teilbarkeit, Teilnichtigkeit. |
| Stichwort: | Entwicklungsbereich |
| Leitsatz: | Leitsätze: Eine Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB setzt einen qualifizierten städtebaulichen Handlungsbedarf voraus, der aus Gründen des öffentlichen Interesses ein planmäßiges und aufeinander abgestimmtes Vorgehen im Sinne einer Gesamtmaßnahme erfordert. Soll eine Entwicklungsmaßnahme auf voneinander getrennten Teilflächen verwirklicht werden, ist der Gesamtmaßnahmecharakter nur gewahrt, wenn die Teilflächen untereinander in einer funktionalen Beziehung stehen, die die gemeinsame Überplanung und einheitliche Durchführung zur Erreichung des Entwicklungsziels nahelegt. Urteil des 4. Senats vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 2.97 - I. OVG Lüneburg vom 03.02.1997 - Az.: OVG 1 K 6799/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 2.97 | |
| Rechtsgebiete: | FStrAbG, FStrG, BNatSchG, UVPG, UVP-RL, Vogelschutz-RL, FFH-RL |
| Schlagworte: | Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Entwicklungsbereich, Gesamtmaßnahme, räumliche Aufteilung, Teilbarkeit, Teilnichtigkeit. |
| Stichwort: | Entwicklungsbereich |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Bindungswirkung des § 1 Abs. 2 Satz 1 Fernstraßenausbaugesetz ist mit der Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) - UVP-RL - vom 27. Juni 1985 (ABl EG Nr. L 175 vom 5. Juli 1985, S. 40) vereinbar. 2. Bei einem in mehrere Streckenabschnitte "aufgeteilten" Vorhaben ist gesamtvorhabenbezogen zu prüfen, ob die Gründe, die für die Planung sprechen, so gewichtig sind, daß sie die Beeinträchtigung der entgegenstehenden Belange unter Einschluß der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege rechtfertigen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236). 3. Aufgrund der Vogelschutz-RL (79/409/EWG) gibt es "faktische" Vogelschutzgebiete, welche die Qualität des Art. 4 Abs. 4 Vogelschutz-RL besitzen (im Anschluß an EuGH, Urteil vom 2. August 1993 - Rs. C 355/90 - Slg. I 4221 ff. - NuR 1994, 521 Santona). An dem damit begründeten Schutzstatus hat die FFH-RL (92/43/EWG) - unabhängig von dem maßgebenden Schutzregime nichts geändert (im Anschluß an EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - Rs. C-44/95 - Slg. I-3805 = NuR 1997, 36 - Lappel Bank). 4. Der enteignungsbetroffene Grundeigentümer kann sich auf die Mißachtung der Vogelschutz-RL berufen, wenn und soweit die Vogelschutz-RL als objektives Recht anwendungsfähig und von den nationalen Behörden zu beachten ist. 5. In welcher Form der Vorhabenträger die erforderlichen Angaben über die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dem Antrag auf Planfeststellung beizufügen hat, bestimmt weder das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) noch die UVP-RL (85/337/EWG). Urteil des 4. Senats vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 C 11.96 - I. VGH München vom 14.06.1996 - Az.: VGH 8 A 94.40129 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 11.96 | |
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