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Entwässerungsgebühr

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 56.05 vom 10.05.2006

Rechtsgebiete:GG, KAG NRW, VwGO, ZPO
Schlagworte:Kommunalabgabe, Gebühr, Entwässerungsgebühr, Äquivalenzprinzip, Gleichheitssatz Gebührenkalkulation, Kalkulationsmethode, kalkulatorische Kosten, Abschreibung, Wiederbeschaffungszeitwert, Anschaffungsrestwert, Nominalzins, Beweisantrag, Sachverständigengutachten, eigene Sachkunde, Betriebswirtschaftslehre, Lehrmeinung, Fachliteratur, Auswertung, Meinungsstreit, Methodenstreit, Befangenheitsantrag, Verfahrensfehler, Willkür, vorschriftswidrige Besetzung
Stichwort:Entwässerungsgebühr
Leitsatz:1. Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die für das nordrhein- westfälische Kommunalabgabenrecht (§ 6 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW) Geltung beanspruchende Rechtsprechung des OVG Münster, wonach im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung bei der Ermittlung kalkulatorischer Kosten die Abschreibung auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten in Kombination mit einer Nominalverzinsung auf Anschaffungsrestwertbasis zulässig ist (vgl. OVG Münster, NWVBl 2006, 17 im Anschluss an NVwZ 1995, 1233 und NVwZ-RR 2000, 383).

2. Zur Zurückweisung eines Beweisantrags wegen hinreichender eigener Sachkunde des Gerichts betreffend die Ermittlung und Auswertung fachwissenschaftlicher Lehrmeinungen (hier: der Betriebswirtschaftslehre) unter dem besonderen Aspekt, dass es - nach dem Landesrecht in der maßgeblichen Auslegung des OVG - nicht um deren "Richtigkeit", sondern lediglich darum geht, ob es sich um in dem Fachgebiet mit beachtlichem wissenschaftlichen Gewicht vertretene Anschauungen handelt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 56.05



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TZ 114/00 vom 07.11.2000

Rechtsgebiete:KAG, HStraßenG
Schlagworte:Entwässerungsgebühr, Niederschlagswasser, Niederschlagswassergebühr, Straßenoberfläche, Entwässerung, Straßenbaulast, Straßenentwässerung, Inanspruchnahme
Stichwort:Entwässerungsgebühr
Leitsatz:Ein mit dem Straßenbaulastträger nicht identischer Eigentümer des Straßenlandes kann für die Ableitung des Straßenoberflächenwassers in die gemeindliche Kanalisation nicht mit Entwässerungsgebühren belastet werden, da nicht er, sondern der Träger der Straßenbaulast die gemeindliche Entwässerungseinrichtung in Anspruch nimmt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TZ 114/00

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 1621/97 vom 27.01.2000

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Entwässerungsgebühr, Gebührenkalkulation, Abschreibungen, Beiträge tatsächlich eingegangene, Kalkulationszeitraum mehrjähriger, Gebührensatz konstanter, Kostenüberdeckungen Ausgleich
Stichwort:Entwässerungsgebühr
Leitsatz:1. Bei der Ermittlung der Abschreibungsbeträge nach § 9 Abs. 3 S. 3 KAG sind nur solche Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gebührenmindernd zu berücksichtigen, die bei der Gemeinde tatsächlich eingegangen sind.

2. Aus der Befugnis des § 9 Abs. 2 S. 3 KAG, bei der Gebührenbemessung die Kosten in einem mehrjährigen Zeitraum zu berücksichtigen, folgt das Recht, für den gesamten Kalkulationszeitraum einen konstanten Gebührensatz in der Satzung festzulegen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1621/97


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