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Entwässerungsbeitrag

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11163/08.OVG vom 07.07.2009

Rechtsgebiete:KAG, LWG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Beitragsanspruch, Festsetzung, Beitragspflicht, Anschluss, Anschlussmöglichkeit, Vorteil, Vorausleistung, Abwasser, Niederschlagswasser, Oberflächenwasser, Regenwasser, Planung, Einschätzungsspielraum, Entwässerungsplanung, Planungsleitsatz, Niederschlagswasserkanal, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Versickerung, Verwertung, Ableitung
Stichwort:Entwässerungsbeitrag
Leitsatz:Zum beitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal.

Bei der Planung eines Niederschlagswasserkanals hat die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Notwendigkeit einer Abwasseranlage.

Die Frage, ob wenigstens ein Grundstück zur ordnungsgemäßen Beseitigung des dort anfallenden Oberflächenwassers auf einen solchen Kanal angewiesen ist, muss auch unter Einbeziehung der vorhandenen Verwertungs-, Versickerungs- bzw. Ableitungsmöglichkeiten beantwortet werden (§ 52 Abs. 5 Satz 1 LWG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 3 LWG). Dabei sind nicht lediglich die Umstände im Zeitpunkt der Planung zu berücksichtigen, sondern auch zulässige und zukünftig mögliche Nutzungsänderungen der Grundstücke.

Darüber hinaus besteht im Rahmen der Planung nur insoweit Veranlassung, vorhandene Verwertungs-, Versickerungs- bzw. Ableitungsmöglichkeiten der Grundstücke im Einzelnen aufzuklären, als konkrete Anhaltspunkte für solche Möglichkeiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorliegen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11163/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11160/08.OVG vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:KAG, LWG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Beitragsanspruch, Festsetzung, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Anschluss, Anschlussmöglichkeit, Vorteil, Vorausleistung, Abwasser, Abwasserbegriff, Niederschlagswasser, Oberflächenwasser, Regenwasser, Niederschlagswasserkanal, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Versickerung, Verwertung, Fortleiten, Sammeln zum Fortleiten, Abwasserbeseitigungspflicht, Benutzungsrecht
Stichwort:Entwässerungsbeitrag
Leitsatz:Zum beitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal.

Von bebauten oder befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser, das im Rahmen des Gemeingebrauchs ortsnah schadlos in ein natürliches oberirdisches Gewässer eingeleitet werden darf, stellt kein beseitigungspflichtiges Abwasser dar.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11160/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11494/06.OVG vom 14.05.2007

Rechtsgebiete:AO 1977
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Vorausleistung, Vorauszahlung, Festsetzung, Steuerfestsetzung, Abgabenfestsetzung, Vorbehalt der Nachprüfung, Nachprüfung, Vorbehalt, Aufhebung des Vorbehalts, Endgültigkeitserklärung, endgültiger Bescheid, endgültiger Beitragsbescheid, endgültige Beitragsfestsetzung, Endbescheid, Heranziehungsbescheid, Vorausleistungsbescheid, Anspruch auf Erlass eines Endbescheids, Festsetzungsfrist, Ablauf der Festsetzungsfrist
Stichwort:Entwässerungsbeitrag
Leitsatz:Zu den Ansprüchen des Beitragspflichtigen auf Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 3 Satz 1 AO (Endgültigkeitserklärung eines Vorausleistungsbescheids) und auf Erlass eines endgültigen Beitragsbescheids
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11494/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11142/06.OVG vom 19.12.2006

Rechtsgebiete:KAG, LWG, LBauO
Schlagworte:Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Beitragsrecht, Abwasser, Abwasserbeitrag, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Abwasserbeseitigungspflicht, Schmutzwasser, Einleitung, Kanal, wiederkehrender Abwasserbeseitigungsbeitrag, Schmutzwasser, Schmutzwasserbeseitigung, Entwässerung, Entwässerungsbeitrag, Grundstücksentwässerung, Straßenkanal, Straßenleitung, Oberflächenwasser, Niederschlagswasser, Niederschlagswasserbeseitigung, Mischwasserkanal, Beitragspflicht, Abwasserplanung, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Festsetzung, textliche Festsetzung, Versickerung, Versickerungsauflage, Auflage, Abgabenrecht, Abgabenverzicht, Vorteil, Anschlussmöglichkeit, rechtliche Anschlussmöglichkeit, Einleitungsrecht, Inanspruchnahme, Nichtigkeit
Stichwort:Entwässerungsbeitrag
Leitsatz:Ist ein Grundstückseigentümer - aus welchen rechtlichen Gründen auch immer - gehindert, das auf dem Grundstück anfallende Schmutz- oder Niederschlagswasser in einen vorhandenen Straßenkanal einzuleiten, fehlt ihm die von § 7 Abs. 2 Satz 1 KAG vorausgesetzte vorteilsbegründende Möglichkeit eines Anschlusses an die Abwasserbeseitigungseinrichtung.

Aus einer wirksamen Versickerungsauflage zur Baugenehmigung kann sich ein rechtliches Hindernis der Einleitung anfallenden Wassers ergeben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11142/06.OVG


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