JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entwässerung
| Rechtsgebiete: | ThürKGG, ThürKAG, ThürStrG, ThürWG |
| Schlagworte: | Verbandsumlage, Zweckverband, Mitgliedsgemeinde, Umlagebescheid, Rechtsschutzinteresse, Prüfungsmaßstab, Umlagemaßstab, Umlegungsschlüssel, Verbandssatzung, Haushaltssatzung, Entwässerung, Benutzungsgebühr, Straße, Straßenbaulastträger, Oberflächenentwässerung, Finanzbedarf, Deckung, Kostenbeteiligung, sekundär, Äquivalenzprinzip, Verhältnismäßigkeit, Willkürverbot, Ermessen, Nutzen, Einwohnerzahl, Abwasserbeseitigung |
| Stichwort: | Entwässerung |
| Leitsatz: | 1. Wenn die Verbandsräte der Mitgliedsgemeinde eines Zweckverbandes in der Verbandsversammlung dem Maßstab und der Festsetzung der Umlage sowie dem Gebührensatz in der Abwassergebührensatzung zugestimmt haben, schließt dies regelmäßig nicht das Rechtsschutzinteresse der Gemeinde an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Umlagebescheid aus. 2. Erlässt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes keine Gebührensatzung, die primäre Einnahmen aus Gebühren im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG ermöglicht (hier: keine Gebührensatzung für die Straßenoberflächenentwässerung), kann der entstehende Fehlbedarf durch die Verbandsumlage gedeckt werden. 3. § 37 Abs. 2 ThürKGG räumt dem Zweckverband ein weites Ermessen bei der Wahl und inhaltlichen Ausgestaltung eines angemessenen Umlagemaßstabs ein (hier: zur Einwohnerzahl als zulässigem Maßstab für die Deckung des Fehlbedarfs aus dem Betrieb einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung). |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 355/05 | |
| Rechtsgebiete: | AbwAG, LAbwAG |
| Schlagworte: | Abgabe, Abgabenrecht, Abgabepflicht, Abwasser, Abwasserabgabe, Abwasserabgabenrecht, Abwasseranlage, Abwasserbehandlungsanlage, Abwassereinleitung, Einleitung, Entwässerung, Gewässer, Investition, Investitionsaufwendung, Investitionskosten, Kläranlage, Kosten, Lenkungsfunktion, Mischwasser, Mischwasserkanalisation, Mischwassersystem, Niederschlagswasser, Niederschlagswasserabgabe, Schadstoff, Schadstoffrecht, Schmutz, Schmutzfracht, Schmutzwasser, Schmutzwasserabgabe, Regen, Regenüberlauf, Regenüberlaufbecken, Verrechnung, Vorfluter |
| Stichwort: | Entwässerung |
| Leitsatz: | Bei einer Mischwasserkanalisation können Investitionsaufwendungen für Regenüberlaufbecken auch mit der Schmutzwasserabgabe verrechnet werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10366/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragschuldner, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Vorausleistung, Aufwand, Verteilung, Aufwandsverteilung, Beurteilungsspielraum, Vorteil, Vorteilssatz, Bandbreite, Gemeindeanteil, Eigenanteil, Stadtanteil, Anliegerverkehr, Durchgangsverkehr, innerörtlicher Verkehr, Mischsatz, Mischverkehrsfläche, Fahrbahn, Gehweg, Straßenoberflächenentwässerung, Entwässerung, Beleuchtung, Straßenbeleuchtung, Allgemeinheit, Anlieger, Verkehrsstrom, Verkehrsaufkommen, Verkehrsfrequenz, Fußgängerverkehr, Fahrverkehr, Teileinrichtung, Kostenspaltung |
| Stichwort: | Entwässerung |
| Leitsatz: | Zur Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht (im Anschluss an 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP). Wenn Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage gleichzeitig ausgebaut und abgerechnet werden, kann die Gemeinde grundsätzlich für jede Teileinrichtung gesonderte Gemeindeanteile festlegen oder aber einen Mischsatz bilden, der das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr sämtlicher ausgebauter Teileinrichtungen berücksichtigt. Zwingend ist die Festlegung eines Mischsatzes nur, wenn die Aufwendungen nicht auf die einzelnen ausgebauten Teileinrichtungen aufgeteilt werden können, wie dies für Mischverkehrsflächen typisch ist. Dienen Teileinrichtungen (beispielsweise die Straßenoberflächenentwässerung) ihrerseits mehreren anderen Teilen einer Verkehrsanlage, kann die Gemeinde die Aufwendungen auf die dadurch begünstigten Teileinrichtungen nach sachlichen Kriterien aufteilen. Daneben hat sie Möglichkeit, hinsichtlich dieser Aufwendungen einen Mischsatz aus den Gemeindeanteilen zu bilden, die für die einzelnen begünstigten Teileinrichtungen festgesetzt wurden. Kommen diese Aufwendungen einer der begünstigten Teileinrichtungen in deutlich überwiegendem Umfang zugute, kann der für diese Teileinrichtung festgelegte Gemeindeanteil übernommen werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11315/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LWG, LBauO |
| Schlagworte: | Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Beitragsrecht, Abwasser, Abwasserbeitrag, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Abwasserbeseitigungspflicht, Schmutzwasser, Einleitung, Kanal, wiederkehrender Abwasserbeseitigungsbeitrag, Schmutzwasser, Schmutzwasserbeseitigung, Entwässerung, Entwässerungsbeitrag, Grundstücksentwässerung, Straßenkanal, Straßenleitung, Oberflächenwasser, Niederschlagswasser, Niederschlagswasserbeseitigung, Mischwasserkanal, Beitragspflicht, Abwasserplanung, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Festsetzung, textliche Festsetzung, Versickerung, Versickerungsauflage, Auflage, Abgabenrecht, Abgabenverzicht, Vorteil, Anschlussmöglichkeit, rechtliche Anschlussmöglichkeit, Einleitungsrecht, Inanspruchnahme, Nichtigkeit |
| Stichwort: | Entwässerung |
| Leitsatz: | Ist ein Grundstückseigentümer - aus welchen rechtlichen Gründen auch immer - gehindert, das auf dem Grundstück anfallende Schmutz- oder Niederschlagswasser in einen vorhandenen Straßenkanal einzuleiten, fehlt ihm die von § 7 Abs. 2 Satz 1 KAG vorausgesetzte vorteilsbegründende Möglichkeit eines Anschlusses an die Abwasserbeseitigungseinrichtung. Aus einer wirksamen Versickerungsauflage zur Baugenehmigung kann sich ein rechtliches Hindernis der Einleitung anfallenden Wassers ergeben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11142/06.OVG | |
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