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Entstehungszeitpunkt des Anspruches auf Prozesszinsen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 85/06 vom 25.01.2007

Rechtsgebiete:AO, EStG
Schlagworte:Beginn der Frist für die Festsetzung von Prozesszinsen auf Kindergeld, Entstehungszeitpunkt des Anspruches auf Prozesszinsen
Stichwort:Entstehungszeitpunkt des Anspruches auf Prozesszinsen
Leitsatz:Zahlt die Familienkasse während des Klageverfahrens das begehrte Kindergeld aufgrund eines außergerichtlichen Eilverfahrens vorläufig aus, beginnt die Frist für die Festsetzung von Prozesszinsen nicht mit Ablauf des Jahres der Auszahlung (§ 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO), sondern erst mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch auf Prozesszinsen entsteht. Erlässt die Familienkasse im weiteren Verlauf des Verfahrens den beantragten Kindergeldbescheid, entsteht der Anspruch auf Prozesszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem sich der Rechtsstreit aufgrund der übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten erledigt (§ 236 Abs. 2 Nr. 1 AO).
Volltext: BFH - Urteil, III R 85/06




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