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BSG – Urteil, B 7a AL 12/05 R vom 20.10.2005

Rechtsgebiete:SGB III, BAföG, EStG
Schlagworte:Berufsausbildungsbeihilfe, Einkommensanrechnung, Absetzung einer Werbungskosten- und einer Sozialpauschale, Abzug der bedarfserhöhenden Beträge, Entstehung ständiger Rechtsprechung
Stichwort:Entstehung ständiger Rechtsprechung
Leitsatz:Zur Berücksichtigung einer das Einkommen des Auszubildenden mindernden Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale bei der Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe.
Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 12/05 R




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