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Entstehung der Erörterungsgebühr

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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 21 W 20/03 vom 02.09.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:Entstehung der Erörterungsgebühr
Stichwort:Entstehung der Erörterungsgebühr
Leitsatz:Erörterung der Sache im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO ist nur die Erörterung eines rechtshängigen Gegenstandes in dem diesen Gegenstand selbst betreffenden Gerichtsverfahren. Eine Miterörterung in einem anderen Gerichtsverfahren lässt die Erörterungsgebühr nicht entstehen.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 21 W 20/03




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