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Entstehenszeitpunkt des Abfindungsanspruchs

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BAG – Urteil, 9 AZR 227/96 vom 26.08.1997

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Aufhebungsvertrag - Entstehenszeitpunkt des Abfindungsanspruchs
Stichwort:Entstehenszeitpunkt des Abfindungsanspruchs
Leitsatz:Leitsatz:

Der in einem Aufhebungsvertrag vereinbarte Anspruch auf eine Abfindung entsteht jedenfalls dann nicht bereits mit Abschluß des Vertrags, sondern erst zum vereinbarten Ausscheidenstermin, wenn es sich um eine Frühpensionierung handelt und im Aufhebungsvertrag kein früherer Entstehenszeitpunkt bestimmt ist. Endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig, etwa durch den Tod des Arbeitnehmers, kann der Anspruch nicht entstehen und von den Erben durch Erbfolge erworben werden.

Hinweis des Senats: Parallelsache zum Urteil vom 26. August 1997 - 9 AZR 564/96 - n.v.

Aktenzeichen: 9 AZR 227/96
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 26. August 1997
- 9 AZR 227/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 14. Juni 1995
Stuttgart - 3 Ca 598/94 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 27. Februar 1996
Baden-Württemberg - 8 Sa 107/95 -
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 227/96




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