JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entstehenszeitpunkt des Abfindungsanspruchs
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Aufhebungsvertrag - Entstehenszeitpunkt des Abfindungsanspruchs |
| Stichwort: | Entstehenszeitpunkt des Abfindungsanspruchs |
| Leitsatz: | Leitsatz: Der in einem Aufhebungsvertrag vereinbarte Anspruch auf eine Abfindung entsteht jedenfalls dann nicht bereits mit Abschluß des Vertrags, sondern erst zum vereinbarten Ausscheidenstermin, wenn es sich um eine Frühpensionierung handelt und im Aufhebungsvertrag kein früherer Entstehenszeitpunkt bestimmt ist. Endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig, etwa durch den Tod des Arbeitnehmers, kann der Anspruch nicht entstehen und von den Erben durch Erbfolge erworben werden. Hinweis des Senats: Parallelsache zum Urteil vom 26. August 1997 - 9 AZR 564/96 - n.v. Aktenzeichen: 9 AZR 227/96 Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 14. Juni 1995 Stuttgart - 3 Ca 598/94 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 27. Februar 1996 Baden-Württemberg - 8 Sa 107/95 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 227/96 | |
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