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Entspechende Anwendbarkeit des § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bei einer Entscheidung über die Wiedererteilung des Rechts zum Gebrauchmachen von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 31.07 vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:FeV, Richtlinie 91/439/EWG
Schlagworte:Voraussetzungen für die Wiedererteilung des Rechts zum Gebrauchmachen von der ausländischen Fahrerlaubnis bei vorherigem Entzug für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Anforderungen an das Führen des Nachweises wiedergewonnener Fahreignung durch einen nach Ablauf der in Deutschland verhängten Sperrfrist im Ausland ausgestellten Führerschein, Entspechende Anwendbarkeit des § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bei einer Entscheidung über die Wiedererteilung des Rechts zum Gebrauchmachen von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland
Stichwort:Entspechende Anwendbarkeit des § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bei einer Entscheidung über die Wiedererteilung des Rechts zum Gebrauchmachen von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland
Leitsatz:Ist eine ausländische Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen worden, setzt die Wiedererteilung des Rechts, von der Erlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, den Nachweis wiedergewonnener Fahreignung voraus. Dieser Nachweis wird nicht durch einen Führerschein erbracht, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat zwar nach Ablauf der in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellt worden ist, sich aber nach Art eines Ersatzführerscheins darauf beschränkt, die bisherige, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entzogene Fahrerlaubnis auszuweisen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 31.07




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