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Entsorgungsvorgang

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10507/04.OVG vom 17.06.2004

Rechtsgebiete:KAG, GG, AbfallablagerungsVO
Schlagworte:Abgabenrecht, Abgabengerechtigkeit, Abwasser, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsgebühr, Abwassergebührensatzung, Anschluss, Benutzungsgebühr, Gebühr, Gebührenrecht, Gleichbehandlung, Gleichheitssatz, Grundstück, Einheitsgebühr, Einrichtung, Entsorgung, Entsorgungsbereich, Entsorgungsleistung, Entsorgungsvorgang, Entwässerungseinrichtung, Fäkalschlamm, Fäkalschlammmenge, Frischwasser, Frischwasserbezug, Frischwassermaßstab, Frischwasserverbrauch, Hauskläranlage, Inanspruchnahme, Kanalisation, Kläranlage, Klärgrube, Maßstab, Maßstabsregelung, Ortsgesetzgeber, Pauschalierung, Regelfall, Sachverhalt, Sachbereich, Schmutzwasser, Schmutzwasserentsorgung, Schmutzwasserkanal, Schmutzwassermenge, Sondergebühr, Teilanschluss, Typengerechtigkeit, Typisierung, Überlauf, Versickerung, Verwaltungspraktikabilität, Vollanschluss , Wahrscheinlichkeitsmaßstab
Stichwort:Entsorgungsvorgang
Leitsatz:1. Eine Satzungsregelung, nach der ebenso wie für an die Kanalisation angeschlossene Grundstücke auch für Grundstücke, deren Abwasser über eine Hauskläranlage mit Versickerung entsorgt wird, als Schmutzwassermenge die aus der Wasserversorgung bezogene Frisch- und Brauchwassermenge gilt, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG; wesentlich ungleiche Sachverhalte werden gleich behandelt.

2. Für die Gleichbehandlung besteht keine sachliche Rechtfertigung. Sie kann insbesondere nicht mit dem Grundsatz der Typengerechtigkeit sachlich gerechtfertigt werden. Bei den in Rede stehenden Sachverhalten handelt es sich wegen der grundsätzlichen Verschiedenheit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung nicht mehr um Fallgruppen eines Sachbereichs, sondern um verschiedene Sachbereiche der Entsorgung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10507/04.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 1.02 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:Verordnung (EWG), Richtlinie 75/422/EWG
Schlagworte:Grenzüberschreitende Abfallverbringung, Abfall zur Verwertung, Einwand falsches Verfahren, Abfallverbund, Entsorgungsvorgang, mehraktiger, Ökologie-Einwand, Ermittlungsdefizit, Ermessen.
Stichwort:Entsorgungsvorgang
Leitsatz:Gegen den innergemeinschaftlichen Export eines zur Verwertung notifizierten Abfallverbunds der Gelben Liste, von dem im Bestimmungsland vor der Beseitigung des Restabfalls ein Teil verwertet werden soll, darf die Behörde nicht den Einwand des falschen Verfahrens erheben.

Das bei Erhebung des Ökologie-Einwands (Art. 7 Abs. 4 Buchst. a, 5. Gedankenstrich EG-AbfVerbrVO) eingeräumte Ermessen wird fehlerhaft ausgeübt, wenn die Behörde davon ausgeht, dass das falsche Notifizierungsverfahren gewählt worden sei.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 1.02


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