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Entsorgung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11398/08.OVG vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:LGebG, NachwV
Schlagworte:Abfall, Abfallentsorgung, Amtshandlung, Außenwirkung, Begleitschein, Begleitscheinkontrolle, Begleitscheinprüfung, Berechnungsgrundlage, Betriebsabrechnungsbogen, EDV-Erfassung, Einschätzungsermessen, Entgegennahme, Entsorgung, Entsorgungsnachweis, Ermessen, Gebühr, Gebührenkalkulation, Gebührenrahmen, Gebührenrecht, Gebührenschuldner, Gegenleistung, Gemeinkosten, Heilung einer Kalkulation, Kalkulation, Kostendeckungsprinzip, Kostenüberdeckungsverbot, Nachkalkulation, Nachweisverordnung, öffentliche Leistung, Sonderabfall, Stundensatz, Überwachung, Verwaltungsgebühr, Verwaltungsgebührenrecht, Verwaltungstätigkeit, Zurechenbarkeit
Stichwort:Entsorgung
Leitsatz:1. Soweit nach gebührenrechtlichen Grundsätzen der Gegenleistungscharakter der Verwaltungsgebühr die Abgeltung einer nach außen gerichteten Tätigkeit der Verwaltung dem Gebührenschuldner gegenüber voraussetzt, reicht dafür im Rahmen der Begleitscheinkontrolle nach der Nachweisverordnung aus, dass die Behörde eine formale Prüfung der Begleitscheine im Rahmen der Verbleibkontrolle auf Übereinstimmung mit den Daten des Entsorgungsnachweises vornimmt.

2. Ein Gebührenbescheid ist als rechtswidrig aufzuheben, wenn ihm keine nachvollziehbare Gebührenkalkulation zugrunde liegt und keine Gewähr besteht, dass nicht das Gesamtkostenüberdeckungsverbot verletzt worden ist, das darauf gerichtet ist, eine wesentliche Überschreitung der Gesamtkostendeckung des betroffenen Verwaltungszweiges zu vermeiden.

3. Zur nur begrenzt unter Vorliegen bestimmter Mindestvoraussetzungen möglichen Heilung der Kalkulation im gerichtlichen Verfahren ("Nachkalkulation"; hier verneint wegen mangelnder Grundlagen der behördlichen Berechnungen).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11398/08.OVG



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 B 186/07 vom 20.08.2008

Rechtsgebiete:SächsBO, SächsVwVG
Schlagworte:baurechtliche Beseitigungsverfügung, Kosten der Ersatzvornahme, Entsorgung, Abbruchmaterial
Stichwort:Entsorgung
Leitsatz:Wird eine baurechtliche Beseitigungsverfügung im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt, so gehören die Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung des entstehenden Abbruchmaterials grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten der Einsatzvornahme.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 186/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10507/04.OVG vom 17.06.2004

Rechtsgebiete:KAG, GG, AbfallablagerungsVO
Schlagworte:Abgabenrecht, Abgabengerechtigkeit, Abwasser, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsgebühr, Abwassergebührensatzung, Anschluss, Benutzungsgebühr, Gebühr, Gebührenrecht, Gleichbehandlung, Gleichheitssatz, Grundstück, Einheitsgebühr, Einrichtung, Entsorgung, Entsorgungsbereich, Entsorgungsleistung, Entsorgungsvorgang, Entwässerungseinrichtung, Fäkalschlamm, Fäkalschlammmenge, Frischwasser, Frischwasserbezug, Frischwassermaßstab, Frischwasserverbrauch, Hauskläranlage, Inanspruchnahme, Kanalisation, Kläranlage, Klärgrube, Maßstab, Maßstabsregelung, Ortsgesetzgeber, Pauschalierung, Regelfall, Sachverhalt, Sachbereich, Schmutzwasser, Schmutzwasserentsorgung, Schmutzwasserkanal, Schmutzwassermenge, Sondergebühr, Teilanschluss, Typengerechtigkeit, Typisierung, Überlauf, Versickerung, Verwaltungspraktikabilität, Vollanschluss , Wahrscheinlichkeitsmaßstab
Stichwort:Entsorgung
Leitsatz:1. Eine Satzungsregelung, nach der ebenso wie für an die Kanalisation angeschlossene Grundstücke auch für Grundstücke, deren Abwasser über eine Hauskläranlage mit Versickerung entsorgt wird, als Schmutzwassermenge die aus der Wasserversorgung bezogene Frisch- und Brauchwassermenge gilt, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG; wesentlich ungleiche Sachverhalte werden gleich behandelt.

2. Für die Gleichbehandlung besteht keine sachliche Rechtfertigung. Sie kann insbesondere nicht mit dem Grundsatz der Typengerechtigkeit sachlich gerechtfertigt werden. Bei den in Rede stehenden Sachverhalten handelt es sich wegen der grundsätzlichen Verschiedenheit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung nicht mehr um Fallgruppen eines Sachbereichs, sondern um verschiedene Sachbereiche der Entsorgung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10507/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 C 10660/04.OVG vom 17.06.2004

Rechtsgebiete:LKO, GemHVO
Schlagworte:Abfall, Abfallbeseitigung, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungseinrichtung, Abfallentsorgungsgebühr, Abfallgebühr, Abfallgebührensatzung, Ausschreibung, Ausschreibungspflicht, Ausschreibungsverfahren, Deponie, Deponiekosten, Deponierung, Deponieumlage, Einrichtungsträger, Entsorgung, Entsorgungsleistungen, Entsorgungsvertrag, Europarecht, Gebühr, Gebührenrecht, Gebührenvergleich, Gebührensatz, Gebührensatzerhöhung, Gebührensatzfestsetzung, Gebührensatzhöhe, Gefäßvolumen, Grundsatz der Erforderlichkeit, Haushalt, Leistungsangebot, Mittelwert, Müllgebühr, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Normenkontrollverfahren, Satzung, Satzungsregelung, Sparsamkeit, Unangemessenheit, Vergabe, Vergaberecht, Vergabeverfahren, Wirtschaftlichkeit
Stichwort:Entsorgung
Leitsatz:1. Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht führt nur dann zur Unwirksamkeit der Gebührensatzfestsetzung in einer Abfallgebührensatzung, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die kommunale Gebietskörperschaft erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (im Anschluss an Urteil des Senats vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

2. Eine Gebührensatzfestsetzung erreicht dann keine grob unangemessene Höhe, wenn sie den Mittelwert vergleichbarer Gebührensatzfestsetzungen anderer rheinland-pfälzischer Kommunen in dem maßgeblichen Jahr- auch unter Berücksichtigung des jeweils mit der Gebühr abgegoltenen Umfangs der Entsorgungsleistungen - nicht oder nur unwesentlich überschreitet.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 C 10660/04.OVG


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