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LAG-KOELN – Beschluss, 10 TaBV 25/04 vom 14.04.2005

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Konzernbetriebsrat, Entsendungsrecht, mehrstufiger Konzern, Antragsbefugnis
Stichwort:Entsendungsrecht
Leitsatz:Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats (KBR) einer Obergesellschaft im mehrstufigen Konzern, der über seine Verkleinerung nach §§ 55 IV, 47 V BetrVG zu entscheiden hat:

1. Das einzelne Mitglied des Gesamtbetriebsrats (GBR) ist antragsbefugt, wenn der GBR von seinem Entsendungsrecht in den KBR keinen Gebrauch macht.

2. § 19 II BetrVG ist - analog - nicht anwendbar.

3. Zuständig für die Entsendung in den KBR der Obergesellschaft sind die GBR und nicht der KBR einer Unterordnungskonzernspitze.

4. Das Entsendungsrecht des GBR ist nicht delegationsfähig.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 10 TaBV 25/04




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