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Entscheidungszuständigkeit bei unstatthafter Beschwerde

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 134/05 vom 15.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Entscheidungszuständigkeit bei unstatthafter Beschwerde
Stichwort:Entscheidungszuständigkeit bei unstatthafter Beschwerde
Leitsatz:Wenn ein Beschwerderechtszug überhaupt nicht gegeben ist, kann das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde selbst verwerfen.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 134/05




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