( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterEEntscheidungszuständigkeit 

Entscheidungszuständigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 W 10/06 vom 26.04.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Entscheidungszuständigkeit, Zuständigkeit, Ablehnung, Einzelrichter, Landgericht, LG, Richterablehnung, Befangenheit
Stichwort:Entscheidungszuständigkeit
Leitsatz:Für die Entscheidung über im Ablehnungsgesuch, das gegen den Einzelrichter beim Landgericht gerichtet ist, ist der geschäftsplanmäßige Vertreter als Einzelrichter zuständig.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 4 W 10/06



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TP 1484/02 vom 06.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Berufungszulassungsantrag, Einlegungszuständigkeit, Entscheidungszuständigkeit, Oberverwaltungsgericht, Prozessgericht, Prozesskostenhilfegesuch, Verwaltungsgericht
Stichwort:Entscheidungszuständigkeit
Leitsatz:Zur Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung ist ausschließlich das Oberverwaltungsgericht als "Prozessgericht" i.S. der §§ 166 VwGO, 117 ZPO zuständig.

Von der Entscheidungszuständigkeit ist die Frage der Einlegungszuständigkeit strikt zu trennen. Da ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht einzulegen ist, ist es das "Prozessgericht" i.S. der §§ 166 VwGO, 117 ZPO für die Einlegung des Antrags auf Zulassung der Berufung. Diese Einlegungszuständigkeit des Verwaltungsgerichtes hat zur Folge, dass ein Prozesskostenhilfegesuch für einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht gestellt werden muss.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TP 1484/02

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TP 2468/02 vom 06.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Berufungszulassungsantrag, Einlegungszuständigkeit, Entscheidungszuständigkeit, Oberverwaltungsgericht, Prozessgericht, Prozesskostenhilfegesuch, Verwaltungsgericht
Stichwort:Entscheidungszuständigkeit
Leitsatz:Zur Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung ist ausschließlich das Oberverwaltungsgericht als "Prozessgericht" i.S. der §§ 166 VwGO, 117 ZPO zuständig.

Von der Entscheidungszuständigkeit ist die Frage der Einlegungszuständigkeit strikt zu trennen. Da ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht einzulegen ist, ist es das "Prozessgericht" i.S. der §§ 166 VwGO, 117 ZPO für die Einlegung des Antrags auf Zulassung der Berufung. Diese Einlegungszuständigkeit des Verwaltungsgerichtes hat zur Folge, dass ein Prozesskostenhilfegesuch für einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht gestellt werden muss.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TP 2468/02

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TP 2467/02 vom 06.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Berufungszulassungsantrag, Einlegungszuständigkeit, Entscheidungszuständigkeit, Oberverwaltungsgericht, Prozessgericht, Prozesskostenhilfegesuch, Verwaltungsgericht
Stichwort:Entscheidungszuständigkeit
Leitsatz:Zur Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung ist ausschließlich das Oberverwaltungsgericht als "Prozessgericht" i.S. der §§ 166 VwGO, 117 ZPO zuständig.

Von der Entscheidungszuständigkeit ist die Frage der Einlegungszuständigkeit strikt zu trennen. Da ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht einzulegen ist, ist es das "Prozessgericht" i.S. der §§ 166 VwGO, 117 ZPO für die Einlegung des Antrags auf Zulassung der Berufung. Diese Einlegungszuständigkeit des Verwaltungsgerichtes hat zur Folge, dass ein Prozesskostenhilfegesuch für einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht gestellt werden muss.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TP 2467/02


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/entscheidungszustaendigkeit

"Entscheidungszuständigkeit - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN