JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entscheidungsgründe
| Rechtsgebiete: | GKG-KV |
| Schlagworte: | Gebührenermäßigung, Entscheidungsgründe, Verzicht, Gebühren, Ermäßigung |
| Stichwort: | Entscheidungsgründe |
| Leitsatz: | Die Gerichtsgebühren werden nach Nr. 1311 Nr. 2 KV auch dann ermäßigt, wenn das Verbundurteil zwar Entscheidungsgründe nur zu Folgesachen, nicht aber zum Scheidungsausspruch enthält, weil die Parteien insoweit auf Gründe verzichtet haben. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 WF 185/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBodSchG, LAbfG, LVwVfG, VwGO, GKG |
| Schlagworte: | Altlasten, Erkundungsanordnung, Rückwirkungsverbot, Verursacherprinzip, Störerauswahl, Privatgutachten, Verwertungsverbot, Haftungsausschlussvereinbarung, Entscheidungsgründe, Bezugnahme, rechtliches Gehör, Streitwert |
| Stichwort: | Entscheidungsgründe |
| Leitsatz: | 1. Zum verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot bei Änderung der Gesetzeslage im Verlauf des Widerspruchsverfahrens (hier: Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes). 2. Das Verwaltungsprozessrecht kennt keinen Rechtssatz, der es generell gebietet, in beigezogenen Behördenakten befindliche privatgutachterliche Stellungnahmen bei der richterlichen Überzeugungsbildung unberücksichtigt zu lassen. Das Gericht wird allerdings bei der Würdigung der Tragfähigkeit der privatgutachterlichen Feststellungen regelmäßig die Möglichkeit einer Parteilichkeit des Gutachters in Betracht zu ziehen haben. 3. Die Bodenschutzbehörden sind grundsätzlich berechtigt, sich bei der Ausübung des durch § 9 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 3 BBodSchG eröffneten Ermessens bei der Störerauswahl vom Verursacherprinzip leiten zu lassen. 4. Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, nach dem bei der Störerauswahl immer sicher zu stellen ist, dass bei zwei gleichermaßen zur Gefahrenabwehr geeigneten Störern der Eingriff in die Zivilrechtsordnung immer so gering wie möglich zu halten ist. Es kann allerdings im Einzelfall ermessensfehlerhaft sein, wenn die Behörde bei der Störerauswahl ihr bekannte und unstreitige Vereinbarungen zwischen den Störern über den internen Ausgleich völlig unberücksichtigt lässt (hier verneint). 5. Es ist mit § 122 Abs. 2 Satz 2 VwGO zu vereinbaren, wenn das Verwaltungsgericht zur weiteren Begründung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO in entsprechender Anwendung von § 117 Abs. 5 VwGO pauschal auf die "Darlegungen im Widerspruchsbescheid" verweist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der Kern der Begründung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus dem angefochtenen Beschluss selbst und nicht erst aus dem in Bezug genommenen Widerspruchsbescheid ergibt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 2367/01 | |
| Rechtsgebiete: | BauNVO, VwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Lagerhaus, Lagerplatz, Bauunternehmen, Gewerbebetrieb, Dorfgebiet, Widerspruchsverfahren, Rücknahme, Ermessen, Vertrauensschutz, Entscheidungsgründe, Verweisung |
| Stichwort: | Entscheidungsgründe |
| Leitsatz: | Aus der besonderen Erwähnung von Lagerhäusern und Lagerplätzen in den §§ 8 und 9 BauNVO kann nicht geschlossen werden, dass sie nur in Gewerbe- und Industriegebieten zulässig sein können. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Lagerhäusern und -plätzen in einem anderen Baugebiet hängt davon ab, ob sie mit der Zweckbestimmung dieses anderen Baugebiets vereinbar sind. Der Lagerplatz eines kleinen Bauunternehmens kann in einem Dorfgebiet zulässig sein, auch wenn er vom Betriebssitz räumlich getrennt ist. Bei der Rücknahme einer Baugenehmigung während eines Widerspruchsverfahrens ist das behördliche Ermessen auf Null reduziert, wenn der Widerspruch des Dritten zulässig und begründet ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 18.00 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AsylVfG |
| Schlagworte: | Begründung, Bezugnahme, Entscheidungsgründe |
| Stichwort: | Entscheidungsgründe |
| Leitsatz: | In einem Asylurteil darf jedenfalls dann ergänzend auf die Entscheidungsgründe eines Familienangehörige des Asylbewerbers betreffenden Urteils Bezug genommen werden, wenn die beiden Verfahren zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung verbunden und die Familienangehörigen durch denselben Bevollmächtigten vertreten waren und diesem beide Urteile gleichzeitig zugestellt wurden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 UZ 602/01.A | |
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