JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entscheidungsfreiheit
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Arzthaftung, Aufklärung, Eingriff, Zeitpunkt, Patient, Entscheidungsfreiheit |
| Stichwort: | Entscheidungsfreiheit |
| Leitsatz: | Eine medizinische Aufklärung ist nur dann rechtzeitig, wenn der Patient ohne vermeidbaren Druck in die Lage versetzt wird, seine Entscheidung für oder gegen den Eingriff frei zu treffen. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Eltern eines wenige Wochen alten Kindes erst am Vorabend einer lebenswichtigen, aber nicht akut indizierten Herzoperation über deren Risiken informiert werden, nachdem das Kind schon operationsvorbereitenden Maßnahmen (u.a. Ultraschalluntersuchungen, Herzkatheder, Monitorüberwachung) unterzogen worden ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 103/08 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG, LPersVG |
| Schlagworte: | Personalvertretungsrecht, Personalvertretung, Jugendvertreter, Auszubildendenvertreter, Ausbildung, Beendigung, Befristung, Beschäftigung, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsanspruch, Arbeitsplatz, Dauerarbeitsplatz, Planstelle, Stelle, Haushalt, Haushaltsgesetzgeber, Entscheidungsfreiheit, Missbrauch, Missbrauchskontrolle |
| Stichwort: | Entscheidungsfreiheit |
| Leitsatz: | 1. Für die Frage, ob im Rahmen eines personalvertretungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 9 BPersVG für den Jugendvertreter ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz zur Verfügung steht, kommt es allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an. 2. Eine öffentlich-rechtliche Ausbildungsdienststelle ist bei eigener Stellenbewirtschaftung auf Grund eines ihr zugewiesenen Budgets ohne weitere Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers bei der Festlegung des Anforderungsprofils für die bei ihr zu besetzenden Arbeitsplätze nicht durch § 9 BPersVG gebunden; die gerichtliche Überprüfung hat sich insoweit auf eine Missbrauchskontrolle zu beschränken (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 A 11117/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, ThürVwVfG, VOB/A, VwGO |
| Schlagworte: | Anhörung, Heilung, Nachholung, Zuwendung, Rücknahme, Rechtswidrigkeit, Rechtsverletzung, Rechtssatz, Verwaltungsvorschrift, Förderrichtlinie, Gleichbehandlungsgrundsatz, Verwaltungspraxis, vorzeitiger Vorhabensbeginn, Entscheidungsfreiheit, Vergabeverfahren, Zuschlag, Duldungsvollmacht, Vertrauensschutz, unrichtige Angaben, unzulässige Rechtsausübung, treuwidriges Verfahren |
| Stichwort: | Entscheidungsfreiheit |
| Leitsatz: | Ein Anhörungsmangel wird auch durch eine auf Initiative des Beteiligten erfolgte nachträgliche Anhörung geheilt, wenn in diesem Verfahren der Beteiligte die effektive Gelegenheit zur Stellungnahme besaß. Versagt eine Behörde in Anwendung der einschlägigen Richtlinien unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig die Gewährung einer Zuwendung, so verletzt sie das Gleichbehandlungsgebot in seiner objektiv-rechtlichen Funktion, wenn sie sich im Einzelfall über diese Praxis hinweg setzt und trotz Fehlens der ansonsten geförderten Voraussetzung die Leistung gewährt (in Anschluss an zuletzt: BVerwG, Urteil vom 23. April 2003 - 3 C 25/02 -). Die Annahme einer unzulässigen Rechtsausübung behördlicherseits im Rahmen der Rücknahme eines rechtswidrigen Zuwendungsbescheides muss auf besondere Einzelfälle beschränkt bleiben, in denen die Behörde für die Rechtswidrigkeit ihres Bescheides in besonders hohem Maße mitverantwortlich ist. Die Rücknahme eines (begünstigenden) Subventionsbescheides ist nur dann unzulässig, wenn sie auch unter Berücksichtigung der in § 48 ThürVwVfG bereits vorgenommenen Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen mit den Grundsätzen von Treu und Glauben schlechterdings unvereinbar ist. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 433/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, Hess. Verfassung, (Hess) KWG |
| Schlagworte: | Kommunalwahl, OB-Wahl, Oberbürgermeister, Ungültigerklärung, Wahlverfahren, Unregelmäßigkeiten, Einfluss, Wahlfehler, Wahlfehlertatbestand, allgemeiner, Neutralitätspflicht, Organe, kommunale, Wahlgrundsatz, Wahlgrundsätze, bundesrechtliche, Wahlbeeinflussung, unzulässige, Gemeindeverwaltung, Gemeindevertretung, Erheblichkeitsgrundsatz, Gewicht, Homogenitätsgebot, Bestandsschutz, Freiheit der Wahl, Täuschung, Information, wahlkampfrelevante, Willensbildung, Wählerwillen, Integrität, Entscheidungsfreiheit, Wahrheit, Wahrheitsgebot, Chancengleichheit. |
| Stichwort: | Entscheidungsfreiheit |
| Leitsatz: | Die Auslegung des Begriffs der "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren" in § 50 Nr. 2 Hess. KWG als allgemeiner Wahlfehlertatbestand verstößt nicht gegen Bundesrecht. Es gibt keinen auch für Kommunalwahlen geltenden bundesrechtlichen Wahlgrundsatz, dass die Ungültigerklärung einer Wahl nur in Betracht kommt, wenn ein Wahlfehler von solchem Gewicht vorliegt, dass der Fortbestand des/der in dieser Weise Gewählten unerträglich erscheint. Auch das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG fordert nicht, dass der für eine Landtagswahl geltende "Erheblichkeitsgrundsatz" auf die Direktwahl eines (Ober-)Bürgermeisters angewendet werden muss. Der Bestandsschutz der Wahl eines in seiner Funktion durch einen Vertreter ersetzbaren Bürgermeisters kann vom Landesgesetzgeber gegenüber dem Bestandsschutz eines gewählten Parlamentes differenziert geregelt werden. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl schützt den Wähler vor Beeinflussungen, die geeignet sind, seine Entscheidungsfreiheit ernstlich zu beeinträchtigen. Die Integrität der Wählerwillensbildung ist betroffen, wenn amtliche Stellen das ihnen obliegende Wahrheitsgebot nicht einhalten. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 14.02 | |
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