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Entscheidungserheblichkeit von Vorfragen

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BFH – Urteil, V R 50/07 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:UStG
Schlagworte:Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines unbebauten Grundstücks und Vereinbarung von Bauleistungen, Entstehung der Steuerschuld, Zulässigkeit eines Zwischenurteils, Entscheidungserheblichkeit von Vorfragen
Stichwort:Entscheidungserheblichkeit von Vorfragen
Leitsatz:Ein nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG insgesamt steuerfreier einheitlicher Grundstücksumsatz kann nicht nur bei der Veräußerung eines bereits bebauten Grundstücks vorliegen, sondern auch dann, wenn derselbe Veräußerer in zwei getrennten Verträgen ein Grundstück veräußert und die Pflicht zur Erstellung eines schlüsselfertigen Büro- und Geschäftshauses übernimmt. Leistungsgegenstand ist in diesem Fall ein noch zu bebauendes Grundstück.
Volltext: BFH - Urteil, V R 50/07




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