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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 3/05 vom 11.04.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Anhörungsrüge, Nachholung des rechtlichen Gehörs, entscheidungserheblich
Stichwort:entscheidungserheblich
Leitsatz:Eine unterbliebene oder unberücksichtigt gebliebene Anhörung ist nur dann entscheidungserheblich im Sinne von § 33 a StPO, wenn und soweit sie sich auf das Ergebnis der Entscheidung ausgewirkt hat. Hätte insbesondere der Betroffene nichts anderes vorgetragen, sich also nicht anders verteidigen können, als er tatsächlich bereits vorgetragen hat, oder ist es sonst ausgeschlossen, dass das Gericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte, ist der Gehörsverstoß nicht entscheidungserheblich.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 3/05




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