JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entscheidung vor Fristablauf
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Frist zur Stellungnahme, Entscheidung vor Fristablauf |
| Stichwort: | Entscheidung vor Fristablauf |
| Leitsatz: | Setzt das Arbeitsgericht der Partei eine Frist zur Stellungnahme, bindet es sich damit dahin, dass es eine Entscheidung nicht vor Ablauf der Frist trifft. Erlässt das Arbeitsgericht eine Entscheidung, ohne den Ablauf der Frist abzuwarten, wird der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzt. Der Beschluss ist bereits aus diesem Grund aufzuheben. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 125/05 | |
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