JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
| Rechtsgebiete: | AsylVfG |
| Schlagworte: | Asylstreitigkeit, Ausländerbehörde, Einverständnis, Einzelrichterübertragung, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, Gehörverstoss, Herausgabeverlangen, Rechtsmittel, Unterschutzstellung, Verbrauch, Zulassungsgrund |
| Stichwort: | Entscheidung ohne mündliche Verhandlung |
| Leitsatz: | Das Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Entscheidung über das ausländerbehördliche Herausgabeverlangen gemäß § 72 Abs. 2 AsylVfG richtet sich nach § 78 AsylVfG. Der Beschluss zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter verbraucht das übereinstimmende Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 101 Abs. 2 VwGO) nicht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 829/09.Z.A | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, PersVG M-V |
| Schlagworte: | Vorsitzender, ehrenamtliche Richter, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung |
| Stichwort: | Entscheidung ohne mündliche Verhandlung |
| Leitsatz: | Beschlüsse in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, die mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergehen, erlässt der Vorsitzende allein. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 8 L 129/07 | |
| Rechtsgebiete: | LPVG, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Wahlanfechtung, einstweilige Verfügung, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, Entscheidung des Vorsitzenden, Rechtmäßigkeit eines Wahlvorschlags, Umgehung der Wahlanfechtung |
| Stichwort: | Entscheidung ohne mündliche Verhandlung |
| Leitsatz: | 1. Eine Entscheidung über eine einstweilige Verfügung durch den Vorsitzenden allein anstelle des gesamten Spruchkörpers ist auch in der Beschwerdeinstanz eines personalvertretungsrechtlichen Eilverfahrens in dringenden Fällen zulässig (wie BayVGH, Beschluss vom 22.05.1990, BayVBl 1991,118). 2. Zur Frage, ob der Erlass einer lediglich von einem Wahlberechtigten beantragten einstweiligen Verfügung, mit der in ein laufendes personalvertretungsrechtliches Wahlverfahren eingegriffen werden soll, eine unzulässige Umgehung des für eine Wahlanfechtung wegen Verstoßes gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren erforderlichen Quorums von mindestens drei Wahlberechtigten wäre. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, PL 15 S 434/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, EntlG |
| Schlagworte: | Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, vereinfachtes Berufungsverfahren |
| Stichwort: | Entscheidung ohne mündliche Verhandlung |
| Leitsatz: | Eine bei erstmaliger Befassung mit der Sache vom Berufungsgericht durchgeführte mündliche Verhandlung steht einer Entscheidung im Verfahren nach § 130 a VwGO nicht entgegen, wenn nach Aufhebung eines Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht die Voraussetzungen dieser Vorschrift in Bezug auf den Verfahrensabschnitt nach der Zurückverweisung erfüllt sind. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 33.04 | |
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