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Entscheidung im gerichtlichen Verfahren

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TJ 3282/04 vom 23.11.2004

Rechtsgebiete:HessVwVfG, VwGO
Schlagworte:Beschwerdeausschluss, Beschwerdewert, Entscheidung im gerichtlichen Verfahren, Klageverfahren, Kostenfestsetzung, Kostenstreit, Rechtsgrundlage, Zuziehung eines Bevollmächtigten, abgabenrechtliches Vorverfahren
Stichwort:Entscheidung im gerichtlichen Verfahren
Leitsatz:1) Die Beschwerde gegen den Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO unterliegt dem Beschwerdeausschluss des § 146 Abs. 3 VwGO.

2) Rechtsgrundlage für die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das kommunalabgabenrechtliche Vorverfahren ist allein § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, wenn sie im Klageverfahren gegen den Ausgangs- und Widerspruchsbescheid ergeht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TJ 3282/04




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