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Entscheidung durch Verwaltungsakt

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BSG – Urteil, B 12 KR 38/06 R vom 27.02.2008

Rechtsgebiete:SGB X, SGG
Schlagworte:Erstattungsanspruch eines Trägers öffentlicher Gewalt auf zu Unrecht entrichtete Krankenversicherungsbeiträge - Entscheidung durch Verwaltungsakt - Rechtsschutzbegehren - sozialgerichtliches Verfahren
Stichwort:Entscheidung durch Verwaltungsakt
Leitsatz:Macht ein Träger öffentlicher Gewalt an ihn abgetretene Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge geltend, bedarf es hierüber einer Entscheidung des Erstattungsverpflichteten durch Verwaltungsakt und kann Rechtsschutz nur im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage begehrt werden.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 38/06 R




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