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Entscheidung des verfügungsbefugten Verwaltungsträgers

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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 50.02 vom 16.12.2003

Rechtsgebiete:EV, DDR-Landeskulturgesetz
Schlagworte:Mauergrundstücke, Grenzgrundstücke, Verwaltungsvermögen, kommunales Finanzvermögen, Finanzvermögen, Stichtage bei Art. 21 EV, Entwidmung, Entscheidung des verfügungsbefugten Verwaltungsträgers, Erklärung zum Naherholungsgebiet
Stichwort:Entscheidung des verfügungsbefugten Verwaltungsträgers
Leitsatz:Von der ehemaligen DDR für Sperranlagen und Grenzkontrollen genutzte Grundstücke an der seinerzeitigen innerdeutschen Grenze und an der Grenze zu Berlin (West) wurden ungeachtet der Umgestaltung der innerdeutschen Beziehungen nach dem 1. Oktober 1989 am 3. Oktober 1990 Verwaltungsvermögen des Bundes.

Die Erklärung eines Grenzgrundstückes zum Naherholungsgebiet nach § 14 des DDR-Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 durch die Volksvertretung einer Gemeinde führte mangels Entwidmung durch den verfügungsbefugten Verwaltungsträger nicht zum Verlust der Zugehörigkeit des Grundstückes zum Verwaltungsvermögen des Bundes.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 50.02




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