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entschädigungslose Vermögensverschiebung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 19.04 vom 29.03.2006

Rechtsgebiete:VermG, EV, VZOG
Schlagworte:Enteignung, entschädigungslose Vermögensverschiebung, staatlicher Bereich
Stichwort:entschädigungslose Vermögensverschiebung
Leitsatz:1. Stiftungen des öffentlichen Rechts gehören nicht zu den restitutionsberechtigten Rechtssubjekten im Sinne von Art. 22 Abs. 1 Satz 7 i.V.m. Art. 21 Abs. 3 des Einigungsvertrages (wie Beschluss vom 10. Juli 1997 - BVerwG 3 B 165.96 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 23 S. 30 ff.).

2. Eine die Anwendung des Vermögensgesetzes verdrängende Vermögensverschiebung innerhalb des staatlichen Sektors der DDR setzt voraus, dass der betroffene Vermögenswert bereits vor seiner Überführung in das Eigentum des Volkes dem staatlich gelenkten Bereich zuzurechnen war.

3. Die Entschädigungslosigkeit der Enteignung erfüllt den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG. Ein bewusst (politisch) diskriminierendes Element muss insofern nicht hinzutreten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 19.04




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