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entschädigungslose Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 20.04 vom 17.03.2005

Rechtsgebiete:AusglLeistG
Schlagworte:Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten, Nationalsozialismus, erhebliches Vorschubleisten, Fördern, Unwürdigkeit, Entnazifizierung, entschädigungslose Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, Ausgleichsleistung, Ausschluss, Ausschlusstatbestand
Stichwort:entschädigungslose Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage
Leitsatz:Ein erhebliches Vorschubleisten im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG ist bereits in der Phase der Errichtung und nicht erst nach der Etablierung des nationalsozialistischen Systems möglich.

Voraussetzung für einen Anspruchsausschluss ist in objektiver Hinsicht, dass nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand zu unterdrücken, und die dies auch zum Ergebnis hatten. Der Nutzen, den das Regime aus dem Handeln gezogen hat, darf nicht nur ganz unbedeutend gewesen sein. Die subjektiven Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes sind erfüllt, wenn die betreffende Person dabei in dem Bewusstsein gehandelt hat, ihr Verhalten könne diesen Erfolg haben. Die Einstufung als "Entlasteter" im Rahmen der Entnazifizierung ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 20.04




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