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Entschädigungsberechtigung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 11.06 vom 09.10.2007

Rechtsgebiete:VermG, EntschG
Schlagworte:Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Zuständigkeit, Berechtigtenfeststellung, Entschädigungsberechtigung, Entscheidungskompetenz, Würdigkeitsprüfung
Stichwort:Entschädigungsberechtigung
Leitsatz:Ist die Rückübertragung eines Vermögenswertes nach § 3 Abs. 2 VermG ausgeschlossen, weil der nach dem Prioritätsprinzip Berechtigte einer Schädigung nach §1 Abs. 6 VermG unterlag, so ist das nach § 29 Abs. 3 VermG zuständige Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen auch für die Entscheidung über eine Entschädigungsberechtigung des Zweitgeschädigten nach § 7a Abs. 3c Satz 1 VermG zuständig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 11.06



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 16.05 vom 31.08.2006

Rechtsgebiete:VermG, NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz, VwVfG
Schlagworte:Berechtigtenfeststellung, Entschädigungsberechtigung, Beweislast im Vermögensrecht, Vermutung eines Vermögensverlustes, Schätzung im Verwaltungsprozess, Schätzung im Vermögensrecht, NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz, Rücknahme von Verwaltungsakten: schutzwürdiges Vertrauen bei Begünstigenden, Rücknahme von Verwaltungsakten: Jahresfrist
Stichwort:Entschädigungsberechtigung
Leitsatz:Aufgrund einer Schätzung kann keine Berechtigung nach dem Vermögensgesetz festgestellt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 16.05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 118.05 vom 22.02.2006

Rechtsgebiete:NS-VEntschG, VermG
Schlagworte:Unternehmensschädigung, Bruchteilsrestitution, Ausschluss der Bruchteilsrestitution, Entschädigungsberechtigung, Singularentschädigung, Unternehmensentschädigung, Wahlrecht, Vorrang der Unternehmensrestitution, ergänzende Singularrestitution und -entschädigung
Stichwort:Entschädigungsberechtigung
Leitsatz:§ 1 Abs. 1 Satz 1 NS-VEntschG gibt dem Berechtigten im Falle des Ausschlusses einer Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 und 5 VermG kein Wahlrecht zwischen Unternehmensentschädigung und Singularentschädigung. Vielmehr kann eine gesonderte Entschädigung für das nicht restituierbare Bruchteilseigentum nur verlangt werden, wenn die betroffenen Vermögenswerte in der Bemessungsgrundlage für die Unternehmensentschädigung nicht berücksichtigt werden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 118.05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 90.05 vom 01.02.2006

Rechtsgebiete:GG, EntschG, VermG
Schlagworte:Nachrangige Schädigung, Entschädigungsberechtigung, Restitutionsantrag, Entschädigungsverfahren, besonderes Antragserfordernis, Ausschlussfrist, Gleichheitssatz, unterschiedliche Sachverhalte, Würdigkeitsprüfung, Redlichkeit, nachträgliche Regelung, Vertrauensschutz, Rechtsstaatsprinzip
Stichwort:Entschädigungsberechtigung
Leitsatz:Das in § 7a Abs. 3c Satz 3 VermG und § 12 Abs. 1 Satz 4 EntschG geregelte und mit einer Ausschlussfrist verbundene eigenständige Antragserfordernis für das Entschädigungsbegehren eines nachrangig Geschädigten ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 90.05


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