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Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMBURG – Beschluss, 3 Ta 26/08 vom 12.01.2009

Rechtsgebiete:AGG
Schlagworte:Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte Bewerbung
Stichwort:Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung
Leitsatz:1. Jedenfalls im Zusammenhang mit anderen Indizien kann der Umstand, dass ein Arbeitnehmer in einer Vielzahl von Fällen Klagen auf Zahlung von Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung bei Stellenausschreibungen erhoben hat, den Schluss rechtfertigen, dass eine ernsthaft gemeinte Bewerbung nicht vorlag.

2. Solche anderen Indizien können darin zu sehen sein, dass ein Bewerbungsschreiben weitgehend aus Textbausteinen zusammengesetzt ist, keinerlei Ausführungen dazu enthält, was den Bewerber gerade an der ausgeschriebenen Stelle interessiert, und keine aussagekräftige Darstellung des bisherigen beruflichen Werdegangs des Bewerbers enthält.

3. Liegen hinreichende Indizien vor, die gegen eine ernsthafte Bewerbungsabsicht sprechen, kommen Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche gemäß § 15 AGG nicht in Betracht.

4. Ein auf die Geltendmachung derartiger Ansprüche gerichteter Prozesskostenhilfeantrag ist in solchen Fällen offensichtlich mutwillig.
Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 3 Ta 26/08



LAG-HAMBURG – Beschluss, 3 Ta 19/08 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:AGG
Schlagworte:Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte Bewerbung
Stichwort:Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung
Leitsatz:1. Wenn ein Bewerber, der Entschädigungsansprüche wegen geschlechtsdiskriminierender Stellenausschreibung geltend gemacht hat, die Einladung zur Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch ausschlägt, ohne dass es dafür nachvollziehbare Gründe gibt, stellt dies ein hinreichendes Indiz dafür dar, dass seine Bewerbung nicht ernsthaft gemeint war.

2. Liegen hinreichende Indizien vor, die gegen eine ernsthafte Bewerbungsabsicht sprechen, kommen Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche gemäß § 15 AGG nicht in Betracht.

3. Ein auf die Geltendmachung derartiger Ansprüche gerichteter Prozesskostenhilfeantrag ist in solchen Fällen offensichtlich mutwillig.
Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 3 Ta 19/08


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