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Entschädigungsanspruch

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 7 Sa 608/08 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:AGG
Schlagworte:Diskriminierung, Behinderung, Herkunft, Rasse, Religion, Entschädigungsanspruch
Stichwort:Entschädigungsanspruch
Leitsatz:Erst wenn objektiv erkennbar ist oder der Kläger gegenüber der Beklagten deutlich zu erkennen gibt, dass er aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, die geschuldete durchschnittliche Arbeitsleistung zu erbringen, ist die Beklagte verpflichtet, dem Kläger einen leidensgerechten Arbeitsplatz, soweit vorhanden, anzubieten.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 608/08



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 1 Sa 161/06 vom 14.09.2006

Rechtsgebiete:SGB IX, LandeshochschulG
Schlagworte:Stellenausschreibung, Öffentlicher Dienst, Schwerbehinderter, Auswahlverfahren, Diskriminierung, Entschädigungsanspruch, Arbeitgeber, Passivlegitimation
Stichwort:Entschädigungsanspruch
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 1 Sa 161/06

LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 1508/05 vom 13.06.2006

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Zulässigkeit, Berufung, Entschädigungsanspruch, Schmerzensgeld, Benachteiligung, geschlechtsbezogen, Glaubhaftmachung
Stichwort:Entschädigungsanspruch
Leitsatz:1. Verfolgt die klagende Partei mit der Berufung nur noch einen Teilbetrag ihrer Entschädigungsansprüche, ohne klarzustellen, wie sich dieser auf die einzelnen Ansprüche verteilt, so liegt eine unzulässige Berufungsbegründung vor.

2. Zur Geeignetheit von Umständen als Hilfstatsachen, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts bei der Besetzung einer Führungsstelle vermuten lassen: prozentualer Anteil der Frauen in Führungspositionen, Ausschreibung von Auszubildendenstellen, Gestaltung der Internet-Startseite mit Bildern von Frauen in verführerischer Pose sowie die Darstellung von Frauen in sog. typischen Frauenberufen und von Männern in Karriere-Berufen.

3. Die bloße Missachtung des Gleichbehandlungsgebots begründet keinen Schmerzensgeldanspruch nach § 253 Abs.2 BGB.

4. Eine Ausgleichsklausel in einem gerichtlichen Vergleich, wonach sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endgültig abgegolten und erledigt sind, kann der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach § 611 a BGB entgegenstehen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1508/05

HESSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 1686/05 vom 22.03.2006

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Nichteinstellung, Schwerbehinderter, Entschädigungsanspruch
Stichwort:Entschädigungsanspruch
Leitsatz:1. Ein schwerbehinderter Stellenbewerber hat Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, wenn aufgrund der fehlenden Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung von seiner eingegangenen Bewerbung eine Benachteiligung vermutet wird und der Arbeitgeber die Vermutung nicht widerlegen kann.

2. Dem Arbeitgeber ist es im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung grundsätzlich verwehrt, sich auf sachliche Gründe für die Ablehnung zu berufen, die er dem betroffenen Bewerber bei seiner Unterrichtung nach § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX nicht mitgeteilt hat (im Anschluss an Hess. LAG vom 07.11.2005 - 7 Sa 473/05).
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 1686/05


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