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JuraForum.deUrteileSchlagwörterEEntschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung 

Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 112/03 vom 05.02.2004

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, EGZPO, ZPO
Schlagworte:Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung
Stichwort:Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung
Leitsatz:Bedient sich der Arbeitgeber zur Stellenausschreibung eines Dritten - zB der Bundesanstalt (jetzt Bundesagentur) für Arbeit - und verletzt dieser die Pflicht zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung, so ist dem Arbeitgeber dieses Verhalten in der Regel zuzurechnen.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 112/03




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