JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
| Rechtsgebiete: | StrEG |
| Schlagworte: | Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen |
| Stichwort: | Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen |
| Leitsatz: | Dem Betragsverfahren fehlt die erforderliche Grundlage, wenn die Entscheidung des Strafgerichts den in § 8 Abs. 2 StrEG geregelten Anforderungen an die Bestimmtheit einer Grundentscheidung im Entschädigungsverfahren nicht gerecht wird. Nicht gemäß § 7 StrEG ersatzfähig sind bloße Reflexschäden, die einem Gesellschafter, der nicht Alleingesellschafter ist, allein durch die Schädigung der Gesellschaft erwachsen. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 12 U 334/04 | |
| Rechtsgebiete: | StrEG |
| Schlagworte: | Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Drittschaden |
| Stichwort: | Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen |
| Leitsatz: | 1) Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen hat - vom Ausnahmefall des § 11 StrEG abgesehen - nur der frühere Beschuldigte selbst nicht aber ein Drittgeschädigter. 2) Entschädigung steht dem Beschuldigten nur insoweit zu als er durch die Strafverfolgungsmaßnahme in eigenen Rechten beeinträchtigt wurde; einen bloßen "Reflexschaden", als Folge einer Maßnahme gegen Dritte bekommt er nicht ersetzt. 3) Wird durch eine Strafverfolgungsmaßnahme eine GmbH geschädigt, deren Alleingesellschafter der Beschuldigte ist, so kommt ein eigener Anspruch des entschädigungsberechtigten Beschuldigten ("gesellschafterfreundlicher Durchgriff") nur darin in Betracht, wenn die Maßnahme dessen eigenen Rechte nicht jedoch schon dann, wenn sie allein Rechte der Gesellschaft beeinträchtigt hatte (hier: Beschlagnahme von GmbH-Eigentum). 4) Im gerichtlichen Verfahren nach § 13 StrEG kann der Berechtigte nur solche Ansprüche geltend machen, die er bereits im vorgeschalteten Justizverwaltungsverfahren angemeldet hatte. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 W 2125/02 | |
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