JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entschädigung
| Rechtsgebiete: | GG, SGB IX, AGG, JAPrO |
| Schlagworte: | Anforderungsprofil, Auswahlkriterien, Benachteiligungsverbot, Bewerbung, Eignung, Einstellungspraxis, Entschädigung, Ernennung, Prüfungserleichterung, Vorstellungsgespräch |
| Stichwort: | Entschädigung |
| Leitsatz: | 1. Zwingende Vorgaben eines Anforderungsprofils müssen verbindlich, nachvollziehbar dokumentiert und für die Bewerber erkennbar festgelegt sein. 2. Die Frage ob und ggf. welche Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der schriftlichen Prüfung zur Kompensation einer Behinderung gewährt werden, wird in einem eigenständigen und selbständig rechtsschutzfähigen Verfahren geklärt. Die Behauptung einer tatsächlich besseren Eignung kann im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht mehr geltend gemacht werden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 3330/08 | |
| Rechtsgebiete: | SächsNatSchG, GG |
| Schlagworte: | Naturschutzgesetz, Sozialbindung von Eigentum, Kormoranfraß, Fischereibetrieb, Entschädigung |
| Stichwort: | Entschädigung |
| Leitsatz: | Die grundsätzliche Pflicht, besonders und streng geschützte Vögel und deren Auswirkungen auf privates Eigentum zu dulden, stellt in aller Regel eine im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums liegende Verpflichtung und deshalb hinzunehmende mittelbare Eigentumsschranke i. S. v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 700/06 | |
| Rechtsgebiete: | EinlALR, IRG |
| Schlagworte: | Auslieferungshaft, Auslieferung, Haft, Rechtshilfe, Ersatzleistung, Entschädigung, Aufopferung |
| Stichwort: | Entschädigung |
| Leitsatz: | Wird ein Betroffener rechtmäßig in Auslieferungshaft genommen und erklärt ein Strafsenat des Oberlandesgerichts später die Auslieferung für unzulässig, kommt ein Ausgleich aufgrund des allgemeinen Aufopferungsanspruchs in Betracht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 W 10/09 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, SGB IX |
| Schlagworte: | Entschädigung, Diskriminierung, Schwerbehinderung, Bewerbung, besetzte Stelle |
| Stichwort: | Entschädigung |
| Leitsatz: | 1. Bewirbt sich ein schwerbehinderter Mensch auf eine zum Zeitpunkt des Bewerbungseingangs bereits besetzte Stelle, so scheidet ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG bereits deshalb aus, weil im Hinblick auf eine nicht mehr zu treffende Auswahlentscheidung keine Diskriminierungsvermutung entstehen kann. 2. Allein die unterlassene Einschaltung der Arbeitsagentur gemäß § 81 Abs. 1 S. 1 SGB IX lässt ebenfalls keine Vermutung einer Diskriminierung schwerbehinderter Menschen entstehen, weil damit keine Außenwirkung verbunden ist. |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 Sa 83/08 | |
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