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Entreicherung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 204/08 vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, SGB VIII, BGB, SGB IV, TzBfG
Schlagworte:Leistungszulage, Gleichbehandlungsgrundsatz, Ausschluss, Benachteiligung, unangemessene, Teilzeitbeschäftigung, Entreicherung, Aufwendungen, ersparte, Jobcenter, Bedarfsgemeinschaft
Stichwort:Entreicherung
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 204/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 25.07 vom 15.05.2008

Rechtsgebiete:GG, WoGG, EGBGB, BGB, SGB X
Schlagworte:Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis, Abrechnungsverhältnis, öffentlich-rechtliches, Auftragsverwaltung, Entreicherung, Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher, fehlerhaftes Verwaltungshandeln, Haftung für, Finanzausgleich, Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung, Haftungskern, verfassungsunmittelbarer, Schadenslastverteilung, Treu und Glauben, Grundsatz von, Verjährung, Verwaltung, Haftung für ordnungsgemäße, Wohngeld
Stichwort:Entreicherung
Leitsatz:Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, der einem Land gegen eine Kommune aus der fehlerhaften Abrechnung von Wohngeld zusteht, ist keine "Haftung" für eine ordnungsgemäße Verwaltung im Sinne des Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG (Abgrenzung zu BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 BVerwG 7 C 56.93 BVerwGE 100, 56).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 25.07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 1 L 48/07 vom 23.11.2007

Rechtsgebiete:LSA-VwVfG, RettDG
Schlagworte:Arbeitsleistung, Befreiung, Bösgläubigkeit, Entreicherung, Erstattung, Gegenleistung, Verbindlichkeit, Verzinsung, Wert, Widerruf, Zuwendung
Stichwort:Entreicherung
Leitsatz:1. Der Verbrauch gewährter Fördermittel zur Gehaltszahlung an einen Arbeitnehmer führt regelmäßig nicht zur Entreicherung. Denn dem Vermögen des Zuwendungsnehmers fließt der Wert der hierfür erhaltenen Gegenleistung - die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers - zu, der mit der zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages vereinbarten Vergütung angesetzt werden kann. Außerdem wird der Zuwendungsnehmer durch die Gehaltszahlung von den entsprechenden Verbindlichkeiten seinem Arbeitnehmer gegenüber befreit.

2. Es kann dahin stehen, ob die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nach § 49a Abs. 2 Satz 2 VwVfG LSA a. F. bei Eintritt eines Widerrufsfalls nach Auszahlung und Verbrauch der Fördermittel grundsätzlich schon dann ausgeschlossen ist, wenn der Zuwendungsempfänger aufgrund der Regelungen des Zuwendungsbescheides vor der Auszahlung der Fördermittel wusste, in welchen Fällen es zum Widerruf kommen kann und er sich des damit verbundenen Risikos bewusst sein musste. Nach Sinn und Zweck des § 49a Abs. 2 Satz 2 VwVfG LSA a. F. muss dies jedenfalls in den Fällen gelten, in denen der Zuwendungsempfänger ihn aus dem Zuwendungsbescheid treffende Verpflichtungen nicht erfüllt und er die zum Widerruf führenden Umstände so selbst herbeiführt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 1 L 48/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 224/05 vom 11.06.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Darlehensvertrag, Darlehen, Kredit, Darlehensgeber, Bereicherung, Entreicherung, Leistung, Haftung
Stichwort:Entreicherung
Leitsatz:Zur Frage, wann ein Finanzmakler als Darlehensgeber angesehen werden kann.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 224/05


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