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Entpflichtung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 89/09 vom 31.03.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Pflichtververteidiger, Entpflichtung, neuer Pflichtverteidiger, Gründe, Kosteninteresse
Stichwort:Entpflichtung
Leitsatz:Eine Entpflichtung des bisherigen Verteidigers und die Beiordnung des Wahlanwaltes können auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen, wenn durch die Rücknahme der Bestellung und die neue Beiordnung keine zusätzlichen Kosten entstehen und keine Behinderung im Fortgang des Verfahrens eintritt. Die Zustimmung des bisherigen Pflichtverteidigers ist in diesem Fall aber unabdingbar.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 89/09



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 54/06 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Pflichtverteidiger, zweiter Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Gründe
Stichwort:Entpflichtung
Leitsatz:Weder dem Wahlverteidiger in eben dieser Eigenschaft noch dem - weiteren - Pflichtverteidiger steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung zu. Das gilt auch, wenn der weitere Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Bestellung des ersten Pflichtverteidigers vorgehen will.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 54/06

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 52/06 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Gründe, Vortrag, Begründung
Stichwort:Entpflichtung
Leitsatz:Neben der gesetzlich in § 143 StPO geregelten Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung im Falle der Meldung eines Wahlverteidigers ist eine Entpflichtung eines Pflichtverteidigers nach ständiger Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 52/06

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 53/06 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Pflichtverteidiger, zweiter Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Gründe
Stichwort:Entpflichtung
Leitsatz:Weder dem Wahlverteidiger in eben dieser Eigenschaft noch dem - weiteren - Pflichtverteidiger steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung zu. Das gilt auch, wenn der weitere Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Bestellung des ersten Pflichtverteidigers vorgehen will.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 53/06


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