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Entlassung eines Berufsbetreuers

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OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 415/07 vom 17.04.2008

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Schlagworte:Entlassung eines Berufsbetreuers
Stichwort:Entlassung eines Berufsbetreuers
Leitsatz:1) Die Entlassung eines Berufsbetreuers auf der Grundlage des § 1908b Abs. 1 S. 3 BGB entspricht nur dann dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift, wenn eine ehrenamtliche Führung der Betreuung langfristig gesichert erscheint.

2) Anhaltspunkten dafür, dass nur eine kurzfristige Umstellung auf eine ehrenamtliche Betreuung und eine alsbaldige Rückkehr zu einer berufsmäßigen Betreuungsführung beabsichtigt ist, muss das Gericht im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (§ 12 FGG) nachgehen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 415/07




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