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JuraForum.deUrteileSchlagwörterEEntlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS 

Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 3.00 vom 27.02.2001

Rechtsgebiete:EV
Schlagworte:Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der Entlassungsregelung nach dem Einigungsvertrag.
Stichwort:Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS
Leitsatz:Leitsatz:

Die Vorschrift des Einigungsvertrages, wonach ein Bundesbeamter auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS entlassen werden kann, ist mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft getreten (wie das zum Landesrecht ergangene Urteil vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 C 43.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

Urteil des 2. Senats vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 3.00 -

I. VG Greifswald vom 16.06.1998 - Az.: VG 6 A 1525/97 -
II. OVG Greifswald vom 24.11.1999 - Az.: OVG 2 L 296/98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 3.00



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 26.99 vom 13.07.2000

Rechtsgebiete:EV
Schlagworte:Beamter auf Probe, Entlassung wegen der Tätigkeit für das MfS, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -, Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei länger zurückliegender Tätigkeit für das MfS.
Stichwort:Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS
Leitsatz:Leitsätze:

Im Sinne des EV Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 war jemand für das Ministerium für Staatssicherheit - MfS - tätig, wenn er bewusst und final diese Organisation aktiv unterstützt hat.

Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen früherer Stasi-Tätigkeit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfange verwaltungsgerichtlicher Kontrolle und ist auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen, auf die Eignung abstellenden Würdigung zu beurteilen (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - <BVerwGE 108, 64>, vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - <BVerwGE 109, 59> und vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -).

Auch länger zurückliegende Tätigkeiten für das MfS können für die Beurteilung der Eignung bedeutsam sein.

Urteil des 2. Senats vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -

I. VG Berlin vom 20.01.1999 - Az.: VG 7 A 281.95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 26.99

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 2.99 vom 06.04.2000

Rechtsgebiete:EV Anlage I, Gesetz über d. Vereinheitlichung d. Berliner Landesrechts F. 1991
Schlagworte:Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -, Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses.
Stichwort:Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS
Leitsatz:Leitsätze:

1. Im Sinne der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 des Einigungsvertrages war jemand "für" das Ministerium für Staatssicherheit tätig, wenn er bewußt und final diese Organisation unterstützt hat.

2. Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - <BVerwGE 108, 64> und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - <BVerwGE 109, 59>).

Urteil des 2. Senats vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -

I. VG Berlin vom 31.08.1995 - Az.: VG 7 A 270.94 -
II. OVG Berlin vom 30.06.1998 - Az.: OVG 4 B 73.95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 2.99

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 32.98 vom 27.04.1999

Rechtsgebiete:EV Anlage I
Schlagworte:Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -, Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses.
Stichwort:Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS
Leitsatz:Leitsatz:

Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - <jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen>).

Urteil des 2. Senats vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 32.98 -

I. VG Dresden vom 22.04.1998 - Az.: VG 2 K 63/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 32.98


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