JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -.
| Rechtsgebiete: | LBG, EV |
| Schlagworte: | Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR, Frist für die -, Frist für die Bekanntgabe der Entscheidung über die Entlassung eines Beamten auf Probe, Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -. |
| Stichwort: | Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -. |
| Leitsatz: | Leitsätze: Die Entlassung eines Beamten auf Probe nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages ist nicht an eine Erklärungsfrist gebunden. Die Entlassung ist jedoch mit der gebotenen Beschleunigung auszusprechen. Ob dem Beschleunigungsgebot genügt ist, hängt u.a. wesentlich von dem Umfang der im Einzelfall erforderlichen Prüfung ab. Urteil des 2. Senats vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 13.98 - I. VG Greifswald vom 22.10.1996 - Az.: VG 6 A 189/95 - II. OVG Greifswald vom 23.10.1997 - Az.: OVG 2 L 266/96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 13.98 | |
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