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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 3 Wx 98/03 vom 19.09.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Testamentsvollstrecker, Entlassung des, Dauervollstreckung
Stichwort:Entlassung des
Leitsatz:1. Die Testamentsauslegung nach § 2084 BGB kann ergeben, dass eine angeordnete Dauervollstreckung über die 30-Jahres-Grenze hinaus - hier bis zum Tod des Vorerben - fortdauern soll (§ 2210 S.2 BGB).

2. Nimmt ein Testamentsvollstrecker einen wesentlichen Teil des Nachlasses nicht in seine Verwaltung und verschweigt er den Erben die Existenz dieses Vermögen über 25 Jahre, liegt ein wichtiger Grund zu seiner Entlassung iSd § 2227 BGB vor.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 3 Wx 98/03




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