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Entkräften des Anscheinsbeweises

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 68/05 vom 04.04.2008

Rechtsgebiete:EStG, EStG 1994 i.d.F. des StMBG, EStG i.d.F. des JStG 1996, EStG 2001 i.d.F. des Gesetzes zur Einführung einer Entfernungspauschale
Schlagworte:Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke - Entkräften des Anscheinsbeweises - Führung eines Fahrtenbuches
Stichwort:Entkräften des Anscheinsbeweises
Leitsatz:1. Der nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG bei Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte an einen Arbeitnehmer anzusetzende Zuschlag bildet einen Korrekturposten zur Entfernungspauschale. Für die Ermittlung des Zuschlags kommt es ebenso wie bei der Entfernungspauschale auf die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse an. Wird der Dienstwagen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur auf einer Teilstrecke eingesetzt, beschränkt sich der Zuschlag auf diese Teilstrecke.

2. Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überlassen, besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass er den Dienstwagen für die Gesamtstrecke nutzt. Der Anscheinsbeweis ist bereits dann entkräftet, wenn für eine Teilstrecke eine auf den Arbeitnehmer ausgestellte Jahres-Bahnfahrkarte vorgelegt wird.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 68/05




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