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Entgeltvereinbarung für den Insolvenzfall

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LAG-BERLIN – Urteil, 6 Sa 1315/04 vom 03.09.2004

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Entgeltvereinbarung für den Insolvenzfall
Stichwort:Entgeltvereinbarung für den Insolvenzfall
Leitsatz:Erklärt sich ein Arbeitnehmer zur Rettung des Betriebes seines Arbeitgebers bereit, gegen ein entsprechend geringeres Entgelt verkürzt zu arbeiten, so stellt sein für den Fall einer gleichwohl eintretenden Insolvenz vorgesehener Anspruch auf das volle Entgelt jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit dar, wenn der Insolvenzverwalter von der Befugnis, vom Arbeitnehmer auch wieder die vollzeitige Arbeitsleistung zu verlangen, keinen Gebrauch gemacht hat.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 1315/04




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