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Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 60/05 vom 05.12.2007

Rechtsgebiete:UStG 1999, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter - Entwicklung und Pflege eines Vergütungssystems durch eine GmbH im Interesse ihrer Gesellschafter - Aufwendungsersatz
Stichwort:Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
Leitsatz:1. Für die Frage, ob im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 vorliegen, gelten keine Besonderheiten, so dass es nur darauf ankommt, ob zwischen Leistenden und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert begründet. Das der Leistung zugrundeliegende Rechtsverhältnis kann sich auch aus gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen ergeben.

2. Die Entwicklung und Pflege eines Vergütungssystems durch eine GmbH im Interesse ihrer Gesellschafter führt zu einer entgeltlichen Leistung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999, wenn die Gesellschafter der GmbH hierfür Aufwendungsersatz zahlen.
Volltext: BFH - Urteil, V R 60/05




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