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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Beschäftigten im Einzelhandel NRW

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 2 Sa 946/99 vom 16.12.1999

Rechtsgebiete:EFZG, TV ü. Entgeltfort. im Krankheitsfall f. d. Besch. im Einzelhandel NRW vom 23.07.1993
Schlagworte:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Beschäftigten im Einzelhandel NRW
Stichwort:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Beschäftigten im Einzelhandel NRW
Leitsatz:1. Ziffer 1. Satz 1 des Entgeltfortzahlungstarifvertrages vom 23.07.1993 enthält lediglich eine deklaratorische Verweisung auf die bei Abschluss des Tarifvertrages geltende gesetzliche Regelung der Lohnfortzahlung.

2. Der Beschäftigte im Einzelhandel hat daher keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn sein Arbeitsverhältnis noch nicht vier Wochen ununterbrochen bestanden hat (§ 3 Abs. 3 EFZG).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 2 Sa 946/99




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