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Entgeltfortzahlung bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Bauwirtschaft

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 699/00 vom 26.09.2001

Rechtsgebiete:BRTV-Bau
Schlagworte:Tarifvertragliche Ausschlußfrist, Entgeltfortzahlung bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Bauwirtschaft
Stichwort:Entgeltfortzahlung bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Bauwirtschaft
Leitsatz:Macht ein Arbeitnehmer einen Anspruch vor Fälligkeit schriftlich geltend, so beginnt bei einer zweistufigen Ausschlußfrist (§ 16 BRTV-Bau) die Frist für die gerichtliche Geltendmachung nicht vor Fälligkeit des Anspruchs.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 699/00




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