JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entgeltfortzahlung
| Rechtsgebiete: | TVG |
| Schlagworte: | Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung |
| Stichwort: | Entgeltfortzahlung |
| Leitsatz: | Die Entscheidung befasst sich mit Urlaubsentgelt- sowie Restansprüchen auf Entgeltfortzahlung eines Arbeitnehmers, der die vom Arbeitgeber vorgenommene Berechnung der pro Urlaubstag bzw. Arbeitsunfähigkeitstag zu zahlenden Vergütung auf kalendertäglicher Basis, also Jahresvergütung geteilt durch 364 Kalendertage, beanstandet. Der in diesem Zusammenhang zur Anwendung kommende Tarifvertrag verteilt die Wochenarbeitszeit nicht auf Arbeitstage auf, sondern sieht ein Schichtmodell mit regelmäßig unbezahlten Freischichten vor und sieht sowohl für die urlaubstägliche wie auch für die krankheitstägliche Vergütung den Betrag von Jahresvergütung geteilt durch 364 Kalendertage vor. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 974/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, SGB X, EFZG |
| Schlagworte: | PKH, Entgeltfortzahlung, Bundesangentur für Arbeit, Prozessstandschaft, Abtretung, Aktivlegitimation |
| Stichwort: | Entgeltfortzahlung |
| Leitsatz: | Nach einer Rückübertragung der zunächst durch gesetzlichen Anspruchsübergang auf einen Landkreis als Träger der Grundsicherung übergegangenen Vergütungsansprüche auf den Arbeitnehmer ist dieser zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber aktiv legitimiert. Ein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bietet daher grundsätzlich die erforderliche Erfolgsaussicht. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 3 Ta 43/09 | |
| Rechtsgebiete: | EFZG |
| Schlagworte: | Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, Verschulden, Hormonbehandlung |
| Stichwort: | Entgeltfortzahlung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 6/18 Sa 740/08 | |
| Rechtsgebiete: | TVöD |
| Schlagworte: | Entgeltfortzahlung, öffentlicher Dienst |
| Stichwort: | Entgeltfortzahlung |
| Leitsatz: | 1. Eine Änderung der individuellen Arbeitszeit im Sinne der Protokollerklärung Nr. 1 Satz 3 zu § 21 Satz 2 TVöD liegt vor, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit geändert wird. 2. Die Änderung des Referenzzeitraums für die Bemessung der in die Entgeltfortzahlung einfließenden unsteten Entgeltbestandteile bei der Änderung der individuellen Arbeitszeit gemäß § 21 Satz 2 TVöD i.V.m der Protokollerklärung Nr. 1 Satz 3 hierzu ist rechtlich nicht zu beanstanden. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 8 Sa 319/08 | |
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