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entgegenstehende betriebliche Gründe Gesetze

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 6 Sa 1066/05 vom 29.11.2005

Rechtsgebiete:TV ATZ
Schlagworte:Altersteilzeit, entgegenstehende betriebliche Gründe Gesetze
Stichwort:entgegenstehende betriebliche Gründe Gesetze
Leitsatz:Ein dringender betrieblicher Grund, der der Bewilligung von Altersteilzeit entgegensteht, liegt vor, wenn bei Beginn der Freistellungsphase keine Haushaltsmittel für die Einstellung einer Ersatzkraft zur Verfügung stehen, eine Ersatzkraft aber erforderlich wäre, um die Aufgaben (hier Aufgaben eines Lehrers in einer Justizvollzugsanstalt) unter Berücksichtigung unternehmerischer Ziele durchzuführen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 6 Sa 1066/05




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